Pfändung Unterhalt u. sonst.Forderung

Startseite Foren Pfändung Pfändung Unterhalt u. sonst.Forderung

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #62950
    Gabriele Kalenda
    Teilnehmer

    Hallo liebe Leute!

    Bitte um Eure Mithilfe bei folgender Frage:

    1. Rang lfd. Unterhalt (ohne Rückstand)
    2. Rang sonst. Forderung:

    sonst.Forderung: § 291 a EO pfändb.Betrag = 566,–; Differenzbetrag = 526,40. Unterhaltsforderung nach § 291 b EO = 1.092,40

    Die laufende Unterhaltsforderung beträgt 200,– Welcher Betrag bleibt für die sonstige Forderung zum Pfänden?

    Und wie wäre das gleiche noch zusätzlich mit einem Unterhaltsforderungsrückstand zu behandeln. Beträge gelten wie oben.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

    Liebe Grüsse Susi und Gabi!

    #67625

    Liebe Susi! Liebe Gabi!

    Es verbleibt für die „normale“ Pfändung der Betrag im Ausmaß von € 566,–.

    Begründung: bei Unterhaltspfändungen muss IMMER zuerst auf die Masse 2 zugegriffen werden (die Differenzmasse, welche Sie mit € 526,40 beziffert haben).

    Dadurch bleibt automatisch der Betrag von € 566,– unangetastet, der für den zweiten Rang reserviert ist.

    Ich hoffe, dass diese Info für Sie hilfreich war.

    W. Kurzböck

    #67628
    Gabriele Kalenda
    Teilnehmer

    Lieber Herr Kurzböck,

    recht herzlichen Dank für die rasche Antwort. 🙂

    Liebe Grüße vom kleinen Team Gabi und Susi

    #67636

    Liebes Gabi- und Susi-Team!

    Ich freue mich, dass ich Ihnen helfen konnte.

    Schönen Sonntag!

    W. Kurzböck

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.