Pfändung – Ratenvereinbarung

Startseite Foren Pfändung Pfändung – Ratenvereinbarung

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #65128
    andreaxxx
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich habe eine Mitarbeiterin, für die vor einiger Zeit ein Gerichtsbeschluss zur Pfändung eingetroffen ist. Diese Pfändung wird nun auch in der lfd Abrechnung berücksichtigt. Nun habe ich dazu ein Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen, dass die Mitarbeiterin eine Ratenvereinbarung geschlossen hat über den ausständigen Betrag. Ich habe dazu aber kein weiteres Schreiben vom Gericht bekommen – darf / muss ich nun die Pfändung weiterhin abziehen oder diese ruhend stellen? Bitte um eure Hilfe – vielen Dank!!
    LG Andrea

    #72592
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea!

    Solange du keinen entsprechenden Gerichtsbeschluss bzw. keinen nachweisbaren Verzicht des Gläubigers in Händen hältst, musst du die Pfändung vollziehen.
    Ich würde aber mit dem betreibenden Gläubiger bzw. seinem Rechtsvertreter Kontakt aufnehmen.

    LG

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.