Pfändung Aliquotierung Urlaubszuschuss Bauarbeiter

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  • #62905
    DanielaSt
    Teilnehmer

    Wenn bei normalen Arbeitern ein Urlaubszuschuss in aliquoten Teilen (zB vierteljährlich) ausbezahlt wird, muss das Existenzminimum auch aliquotiert werden.

    Wie nehme ich Aliquotierung bei UZ von BUAK für zB 9 Tage vor?

    #67489
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe Daniela,

    zu Ihrer Frage gibt es keinerlei Rechtsprechung oder verbindliche amtliche Feststellung. Es gibt nur eine Literaturmeinung, wonach man in diesem Fall von Urlaubstagen auf Kalendertage umrechnen und die Pfändungsfreibeträge auf Basis der täglichen Lohnpfändungswerte errechnen muss. Dh man wendet die Tageslohnpfändungstabelle an, sodass sich auf diese Weise eine Aliquotierung ergibt.

    Man kann aber natürlich auch – ohne die Pfändungstabellen zu verwenden – selbst rechnen:

    Beispiel: Umrechnung von 9 Urlaubstagen (5-Tage-Woche) auf 11 Kalendertage. Umrechnung der Berechnungsgrundlage auf 1 Tag (Division durch 11). Ermittlung des täglichen Lohnpfändungsfreibetrags unter Anwendung des Tageswertes: EUR 23,- Grundbetrag, pro gesetzliche Unterhaltspflicht EUR 4,- Unterhaltsgrundbetrag; sofern die tägliche Berechnungsgrundlage (= in der Regel der auf den Kalendertag entfallende Nettobezug, also nach Abzug von SV und LSt) über den Grundbeträgen liegt, gebührt vom übersteigenden Teil ein allgemeiner Steigerungsbetrag (30%) und pro gesetzliche Unterhaltspflicht ein Unterhaltssteigerungsbetrag. Achtung: Höchstberechnungsgrundlage von EUR 92, dh alles was von der Berechnungsgrundlage über EUR 92,- liegt, ist voll pfändbar.
    Wenn man den täglichen Pfändungsfreibetrag ermittelt hat, rechnet man diesen wieder hoch (auf 11 Tage).

    Die hier beschriebene Vorgangsweise wird – wie gesagt – in der Fachliteratur vertreten. Sie finden diese Ansicht im Buch „Gehaltsexekution in der Praxis“, Autor: Fritscher, Verlag: LexisNexis.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

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