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  • #65053
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo!

    Bei uns ergibt sich folgendes Problem:

    Bis jetzt haben die MA einen vom DG angemieteten PKW-Abstellplatz zur Verfügung gestellt bekommen – ohne Sachbezug (da keine Parkraumüberwachung) und ohne Kostenbeteiligung.

    Da diese Option jetzt aber nicht mehr zur Verfügung steht, würde die Firma Parkplätze in einem Parkhaus anmieten, welche aber wesentlich teurer sind und daher von den MA auch einen Kostenersatz einfordern.

    Kann diese Beteiligung (z.B. 50% der Kosten) nun so einfach eingefordert werden, wenn die MA bis dato nichts bezahlt haben?? Wahrscheinlich benötige ich eine „Vereinbarung“ darüber…. auch wenn es für die „Gratis-Parkplätze“ keine Vereinbarung gibt??

    LG

    Natascha

    #72353
    Gerhartl
    Teilnehmer

    Das Problem ist, ob hier bereits (durch Betriebsübung) ein konkludenter Anspruch auf Zur-Verfügung-Stellung eines Gratis-Parkplatzes durch den Arbeitgeber entstanden ist (wenn ja, könnte eine Beteiligung nur von neu eintretenden Mitarbeitern verlangt werden). Das käme aber nur bei einer langjährigen Praxis ohne Vorbehalt durch den Arbeitgeber in Frage.

    Wenn keine Betriebsübung vorliegt, wäre die Alternative, die Arbeitnehmer vor die Wahl zu stellen: entweder Kostenbeteiligung oder der Arbeitgeber stellt keine Pakrplätze mehr zur Verfügung.

    #72354
    N1981
    Teilnehmer

    Danke für die rasche Antwort!

    Auch wenn dies nicht die Antwort war, die ich hören wollte, habe ich mit dieser gerechnet….. 🙂

    Schönen Tag noch!

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