Hallo!
Bei uns ergibt sich folgendes Problem:
Bis jetzt haben die MA einen vom DG angemieteten PKW-Abstellplatz zur Verfügung gestellt bekommen – ohne Sachbezug (da keine Parkraumüberwachung) und ohne Kostenbeteiligung.
Da diese Option jetzt aber nicht mehr zur Verfügung steht, würde die Firma Parkplätze in einem Parkhaus anmieten, welche aber wesentlich teurer sind und daher von den MA auch einen Kostenersatz einfordern.
Kann diese Beteiligung (z.B. 50% der Kosten) nun so einfach eingefordert werden, wenn die MA bis dato nichts bezahlt haben?? Wahrscheinlich benötige ich eine „Vereinbarung“ darüber…. auch wenn es für die „Gratis-Parkplätze“ keine Vereinbarung gibt??
LG
Natascha