Öffnungszeitenzuschläge

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    Beiträge
  • #64071
    grasy
    Teilnehmer

    Ist es richtig, dass eine Tabaktrafik am Bahnhof nicht dem Öffnungszeitengesetz unterliegt und damit der DG nicht verpflichtet ist, die Zuschläge im Rahmen erweiterter Öffnungszeiten (KV Handel) zu bezahlen?

    lg Sylvia

    #70017
    Martin
    Teilnehmer

    richtig. für geschäfte an bahnhöfen, flughäfen gelten besondere bestimmungen.
    hierzu bitte bei der wirtschaftskammer nachfragen ob dein dienstgeber darunter fällt. (ob im bahnhofsgebäude, oder „beim“ bahnhof, etc.)

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