Ich habe eine Frage zum Nachweis von steuerfreien Zulagen. Das EStG sagt in Bezug auf steuerfreie SEG-Zulagen: „Die Steuerfreiheit der Zulagen setzt voraus, dass … nachgewiesen wird, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden“. Ich finde jedoch nirgendwo eine genaue Definition, in welchem Ausmass der zeitliche Nachweis erfolgen muss.
Das Problem ist folgendes: ein Teil unserer MitarbeiterInnen (sozialer Bereich) bezieht steuerfreie Gefahren- und Erschwerniszulagen, solange sie „auf der Straße“ unterwegs sind. Sobald sie im Büro sitzen, stehen die Zulagen nicht mehr zu. Nun ist es aber so, dass dieser „Wechsel“ ein paar mal je Arbeitstag erfolgt, d.h. sie sind zB 1 Stunde unterwegs (Zulagen), 1/2 Stunde im Büro (keine Zulagen), wieder unterwegs und wieder retour… Dementsprechend schauen auch die zu führenden Stundenlisten aus. Um die zustehenden steuerfreien Zulagen genau nachweisen zu können, werden daher unendlich viele Zeiteinträge geführt, was zu einer bis zu 6-seitigen (A4) Stundenliste je Monat führt und natürlich extrem zeitaufwändig für die MitarbeiterInnen ist.
Nun meine Frage: ist es für das Finanzamt ausreichend, zB nur einen einzelnen Zeiteintrag pro Tag zu machen (über die gesamte Arbeitszeit) mit einer Angabe, für wieviel Stunden davon die Zuschläge gebühren?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte in diesem Bereich oder kann mir weiterhelfen.
Danke bereits im voraus.