Mutterschutz

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  • Autor
    Beiträge
  • #64184
    grasy
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Habe eine Dienstnehmerin bei einem Tischler, die am 1.3.09 angemeldet wurde, und seit 10.3. im vorzeitigen Mutterschutz ist – sind für sie während des MSch MV-Beiträge zu leisten? Wenn ja, ab wann (ab 1.4?) und von welcher Grundlage!

    lg Sylvia

    #70393
    susannekern
    Mitglied

    Ja, ab 1.4., vom vereinbarten Bruttolohn/-gehalt.
    Susanne

    #70394
    grasy
    Teilnehmer

    Vielen Dank – dann habe ich`s richtig gemacht!

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