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- Dieses Thema hat 9 Antworten sowie 3 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 15 Jahren, 10 Monaten von Roland aktualisiert.
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23. September 2008 um 12:05 Uhr #63907Bernhard1976Teilnehmer
Hallo,
ich bin gerade in Gehaltsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber. Es steht auch zur Diskussion, dass ich ein Dienstauto mit vollem Privatnutzungsrecht (Wert: 40.000 €) bekommen soll. Allerdings will der Arbeitgeber mir als Kompensation 400 € brutto vom Monatslohn abziehen. Das heißt statt der 5.400 € blieben dann nur noch 5.000 € übrig. Mindert dieser Abzug irgendwie den Sachbezug (600 €) bzw. wie müsste mein Arbeitgeber den Lohnabzug (Kostenbeitrag) verrechnen, damit er in vollem Umfang den Sachbezug mindert?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
Bernhard
24. September 2008 um 0:35 Uhr #69655RolandTeilnehmerHallo Bernhard!
Grundsätzlich beträgt der Sachbezung bei einem € 40.000,– Auto € 600,–.
Dein Kostenbeitrag mindert aber den SB-Wert, somit verbleiben als maßgeblicher Sachbezug nur mehr € 200,–.
Am besten ist es, den Kostenersatz gleich bei der Lohnverrechnung einzubehalten.LG
24. September 2008 um 14:36 Uhr #69659Bernhard1976TeilnehmerHallo Roland,
danke für die schnelle Hilfe. Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann mein Arbeitgeber auf dem Lohnzettel folgendes angeben: Monatslohn = brutto 5.400 € Minus Kostenbeitrag für Firmenauto brutto 400 € + effektiver Sachbezug für Firmenauto (600-400)=200 €.
Das heißt defacto, dass ich Steuern und Sozialabgaben für brutto 5.000 € (+SB brutto 200 €) bezahlen muss?Ist das so?
Gruß
Bernhard25. September 2008 um 6:25 Uhr #69660RolandTeilnehmerHallo Bernhard!
Fast richtig.
In der SV bezahlst du nämlich die Beiträge höchstens bis zur sogenannten Höchstbeitragsgrundlage, die beträgt heuer 3.930,–.
In der Lohnsteuer liegst du richtig.Auf dem Lohnzettel scheint das Gehalt 5.000,– + Sachbezug 200,– als Bruttobezug auf.
LG
25. September 2008 um 10:35 Uhr #69662Bernhard1976TeilnehmerVielen Dank für die Hilfe.
Gruß
Bernhard27. September 2008 um 22:16 Uhr #69663RolandTeilnehmerServus Bernhard!
Gern geschehen.
LG
10. November 2008 um 12:22 Uhr #69841BabsyTeilnehmerHallo Roland,
das Finanzamt sieht das leider nicht so. Wir haben gerade diesen konkreten Sachverhalt vom Finanzamt prüfen lassen – Ergebnis: Gehaltsreduktionen werden nicht als Kostenbeitrag angesehen. Grund dafür ist, dass ich mir durch die Bruttogehaltsreduktion einiges an Abgaben ersparen würde, was im Fall der Bezahlung eines Kostenbeitrages, der ja immer vom Nettogehalt erfolgt, nicht der Fall ist.
Fraglich ist, ob es dann möglich wäre, die Bruttogehaltsreduktion in eine Nettogehaltsreduktion umzurechnen und diesen Betrag als Kostenbeitrag in Abzug zu bringen?
Danke im Voraus!
LG
Barbara10. November 2008 um 22:46 Uhr #69846RolandTeilnehmerHallo Barbara!
Den Teilsatz mit der Reduktion des Gehalts habe ich (Entschuldigung) anders gesehen. Ich habe interpretiert, dass es sich um eine neues DV handelt. Da habe ich mich lediglich auf den Kostenersatz gestürzt – das ist die auch die Gefahr eines Forums, dass man etwas Wesentliches einfach „ignoriert“oder eben wie ich „falsch interpretiert“.
Handelt es sich bei dir jetzt um die Anfrage von Bernhard?Aber auch für dich gibt es m.E. trotzdem einen Ausweg:
Man könnte eine Änderungskündigung machen, Reduktion des Gehaltes und dann den Sachbezug draufsetzen.
Das sollte eigentlich funktionieren. Selbstverständlich mit der Einschränkung, dass sich solche Dinge nachteilig für den DN auswirken (z.B. Abfertigung alt bzw. neu).
Bitte noch einmal um ein Posting, ob dein Fall der ist, der am Anfang von mir bearbeitet wurde (also der von Bernhard) oder doch ein eigener Fall ist.LG
11. November 2008 um 8:24 Uhr #69848BabsyTeilnehmerHallo Roland,
ja, es handelt sich grundsätzlich um den Fall , den Bernhard beschreibt. In unserem Fall ist es nicht der Beginn eines neuen Dienstverhältnisses, sondern während des bestehenden Dienstverhältnisses (Abfertigung neu) bekommt ein Dienstnehmer einen Firmen-PKW und muss dafür auf einen Teil seines Gehalts verzichten. Dieser Dienstnehmer sieht in Höhe der (Brutto-) Gehaltsreduktion einen Kostenbeitrag (im Fall von Bernhard: 5.400 brutto minus 5.000 brutto = 400 brutto Gehaltsreduktion), den er von seinem Sachbezug abgezogen haben möchte. Das Finanzamt sieht das aber, wie gesagt, nicht so. Was macht es für einen Unterschied ob es sich um ein neues DV handelt oder ein bereits bestehendes? Gerade bei einem neuen DV kann ich mir nicht vorstellen, dass das bei der Finanz durchgeht, denn warum vereinbaren Bernhard und sein Dienstgeber nicht, dass er eigentlich ein Gehalt von 5.600 bekommen hätte, der Kostenbeitrag somit 600 wäre und er gar keinen Sachbezug mehr zu besteuern hätte? Ich glaube einfach, dass es einen Unterschied machen muss, ob ein Dienstnehmer einen Kostenbeitrag zahlt (von seinem Nettogehalt, von dem bereits Abgaben entrichtet wurden) oder ob er sich eine Bruttoersparnis als Kostenbeitrag abzieht. Wäre also ein großer Erfolg, wenn wir die Bruttoreduktion als Kostenbeitrag durchbringen würden!
Danke für deine Hilfe!
Barbara
12. November 2008 um 22:38 Uhr #69851RolandTeilnehmerHallo Barbara!
Das Problem dabei ist, dass bei einem neuen DV ich im Prinzip alles vereinbaren kann, soweit ich keine arbeitsrechtlichen Mindeststandards unterschreite.
Somit kann es im Fall von Bernhard keinerlei Probleme geben. Für Bernhard ist es natürlich kein Vorteil, dass er einen so hohen Kostenbeitrag leisten muss.In deinem Fall handelt es sich aber um ein bestehendes Dienstverhältnis; außerdem ist meiner Meinung nach deine Variante arbeitsrechtlich gar nicht möglich (wäre ein Verzicht bei aufrechtem DV).
Ich stelle dir zu diesem Thema ein paar Basisinformationen (bezüglich Verzicht und Verschlechterungsvereinbarung) aus der PV-Info rein:
Ein Verzicht liegt vor, wenn jemand auf einen ihm unstrittig zustehenden Anspruch verzichtet.
Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ist der Verzicht auf bereits entstandene Ansprüche eines Arbeitnehmers rechtsunwirksam. Dieser Sichtweise liegt die Annahme zu Grunde, dass der Arbeitnehmer auf Grund seiner Abhängigkeit den Verzicht nicht aus freiem Willen, sondern unter dem Druck des Arbeitgebers abgegeben hat.
Ein Verzicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtswirksam, wenn kein Druck mehr auf den Arbeitnehmer ausgeübt werden kann.Eine Verschlechterungsvereinbarung liegt vor, wenn zukünftige Arbeits- und Entgeltbedingungen zu Lasten des Arbeitnehmers einvernehmlich abgeändert werden. Dies ist aber nur insoweit zulässig, als gesetzliche und kollektivvertragliche Bestimmungen (zum Beispiel: kollektivvertragliches Mindestentgelt) beachtet werden.
Für mich hieße das als Tipp für dich:
Verschlechterungsvereinbarung mit dem DN (Reduktion des Gehalts)
und danach Gewährung des Firmenautos zur Privatnutzung, was den Sachbezug auslöst.
Ein Kostenbeitrag des AN mindert dann den SB-Wert.Nur, wie schon gesagt: Das ist eine echte Verschlechterung für den DN, da ja sein Geldbezug reduziert wird. Somit (für den DN negative) Auswirkung z.B. auf den BV-Beitrag und Sonderzahlungen.
Und: Die Bruttoreduktion kann nicht als Kostenbeitrag durchgebracht werden (da gibt es keine Chance!).
LG
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