Möglichkeiten AD – ÖBH

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  • #64575
    unwissender
    Mitglied

    Hallo liebe Community!

    Gleich vorweg – ich hab keine Ahnung von Personalverrechnung und bin ein „normaler“ Angestellter 🙂

    Ich habe da eine Frage die das ÖBH und die damit verbundenen Möglichkeiten für mich betrifft.

    Und zwar:
    Ich habe meinen Präsenzdienst (in meinem Fall Ausbildungsdienst = 1 Jahr) bereits abgeleistet und bin Milizsoldat. Mittlerweile arbeite ich in einer Firma und möchte einen halbjährigen Kurs im ÖBH besuchen. Kündigung kommt für mich nicht in Frage daher die Frage an euch – welche Möglichkeiten gibt es, mich für ein halbes Jahr quasi zu Karenzieren? Welche Auswirkungen hätte das? In der Zeit beim ÖBH würde ich einen normalen Sold empfangen -ist das überhaupt möglich?

    Danke schon mal im Voraus 🙂

    #71120
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo „Unwissender“!

    Du hast das richtige Wort bereits geschrieben:
    „Karenzierung“ = Unbezahlter Urlaub wäre absolut möglich.

    Die Auswirkungen auf das Dienstverhältnis kann dir dann sicher deine Personalverrechnung verraten.

    LG

    #71123
    Martin
    Teilnehmer

    servus!

    machst du den kurs im rahmen einer „fwü“, oder bist du „zs“?
    oft kann bei dienst als zeitsoldat bis zu (?) vier jahren das dienstverhältnis unter dem kündigungsschutz wieder fortgesetzt werden.
    du kannst auf jeden fall die frage dem Spieß, dem S2 oder PersB stellen – auch vor dienstantritt.
    wenn du beim öbh als vertragsbedienstete anfängst, ist der kündigungsschutz sicher weg.

    #71124
    unwissender
    Mitglied

    Hallo!

    Danke vielmals für die Antworten!

    Da ich im Milizstand bin (ohne Beorderung) werde ich die Übung vermutlich als FWÜ machen müssen! Die genauen Möglichkeiten muss ich aber wie du schreibst erst mit dem HPA besprechen! Für mich war mal wichtig die vorgelagerten Dinge wie eben das Dienstverhältnis zu hinterfragen!

    LG

    #71125
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    Also im Rahmen einer FWÜ bist Du bis 1 Monat nach Beendigung der FWÜ Kündigungsgeschützt.
    Bei kürzerem Dienst als 2 Monate dauert der Kündigungsschutz die Hälfte der Dienstzeit beim Bundesheer (oder Zivildienstorganisation).

    Solltest Du Bekleidung oder Ausrüstung verlieren und dies einzahlen müssen, lass Dir eine Quittung geben.
    Diese Beträge kannst Du im Rahmen der Veranlagung dann als Werbungskosten von der Steuer absetzten.

    Viel Glück
    Martin

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