Mischberechnung

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  • #62338
    Anonymous
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    Ich habe einige Angestellte die im lfd. Jahr eine Stundenänderung hatten z.B. statt 30 Stunden in der Woche nur mehr 20 Stunden pro Woche – KV Handel. Jetzt gehe ich davon aus dass ich hier für die Sonderzahlung eine Mischberechnung durchführen kann – Berechnung wie im Buch „Personalverrechnung für die Praxis“ von Ortner Seite 455. Jetz habe ich aber im KV nachgelesen wo unter Punkt B Weihnachtsremuneration d) steht: „Bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit unterschiedlichen Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Weihnachtsremuneration nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit“ das gleiche auch für Urlaubsbeihilfe.
    Meine Ansicht ist jene, dass ich diesen Punkt nur anwende wenn sich monatlich das Ausmaß der Beschäfigung ändert und nicht für längere Zeit bzw. fix.

    #66205
    Anonymous
    Teilnehmer

    Lt. Handels-KV für Angestellte beträgt die WR „100% des Novembergehalts“. Demnach sieht der KV keine Mischberechnung, sondern eine Stichtagsberechnung vor.

    Richtig ist, dass nur bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit schwankender Stundenanzahl eine Durchschnittsberechnung vorzunehmen ist (Gehaltsordnung/B/d).

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