Mehrstunden bei Bauhilfsarbeiter

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Roland.
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  • #64237
    PMS
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Arbeiter im KV Bauhilfsgewerbe. Er arbeitet immer 20 h / Woche bei meinen Klienten und das seit Jahren. Immer 5 Tage je 4 Stunden. Jetzt kommt es das erste Mal vor, dass er in einem Monat an 3 Tagen 8 Stunden am Tag bearbeitet hat. Da das eine Ausnahme ist, wird sich das nicht mehr wiederholen. Für mich klar, die 3 x 4 h mehr sind Mehrstunden. Ich habe im KV Bauhilfsbewerbe nichts über Mehrstundenentlohnung gefunden. Jetzt weiss ich nicht, ob es da diesen Mehrstundenzuschlag gibt oder ob ich ganz normal die 12 Mehrstunden mit den Stundenlohn abrechnen kann.

    Kann mir da jemand helfen? Herzlichen Dank.

    lg
    Petra

    #70396
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Petra!

    Bin zwar kein Profi am Bau, aber wenn du sagst, dass im KV nichts bezüglich Teilzeit-Mehrarbeit steht, dann sind die 3 x 4 = 12 Stunden zuschlagspflichtig mit 25%, außer sie können noch innerhalb der „3 Monate“ durch ZA 1:1 abgegolten werden.
    Bitte den Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag steuerpflichtig abrechnen.

    LG

    #70439
    PMS
    Teilnehmer

    Danke für deine Antwort. Ich werde es so machen.

    lg
    Petra

    #70442
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Petra!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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