Mehrarbeitszuschlag

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 2 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren von Roland aktualisiert.
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  • #63567
    dobibeda
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich habe eine geringfügig bechäftigte Reinigsdame (KV Handelsarbeiter).

    Wenn diese DNin mehr als ihre vereinbarten 5 Stunden arbeitet, muss
    ich ihr für diese Mehrarbeit auch den 25%igen Mehrarbeitszuschlag zahlen?
    (bisher hat sie alle gearbeiteten Stunden immer ausbezahlt bekommen).

    Für die Hilfe vielen Dank im Voraus.

    #68943
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo dobibeda!

    Ja, auch für Geringfügige muss der Mehrarbeit-Teilzeitzuschlag aubezahlt werden, wenn nicht in ZA konsumiert wird.
    Eventuell aufpassen wegen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze!

    LG

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