Mehrarbeit – Überstundenarbeit

Startseite Foren Laufender Bezug Mehrarbeit – Überstundenarbeit

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #65289
    pv_trainerin
    Teilnehmer

    Hallo! Hier eine Frage an die Praktiker…

    Jetzt unterrichte ich schon seit 3 Jahren PV und irgendwie steh ich momentan auf der Leitung 😯 – weil ich teilweise Beispiele mit unterschiedlichen Lösungen vor mir habe:

    Nehmen wir an im KV steht folgendes zu den Überstunden (bei einer 38,5 h):
    „Überstundenarbeit liegt bereits dann vor, wenn die tägliche Arbeitszeit von 9 h oder die wöchentliche Arbeitszeit von 40 h überschritten wird“.

    Das mit den 9 h ist vollkommen klar, aber ich steh wie gesagt auf der Leitung wegen der 40h woche: z.B. wenn ich jetzt während der ersten tage schon soviele Überstunden geleistet habe, dass am do schon die 40 h arbeitszeit (inkl. MA + Überstunden der ersten Tage) erreicht worden ist, kann dann am Freitag noch Mehrarbeit anfallen? (in jenem Fall, wo in den ersten Tagen z.b. nur 1 h MA angefallen ist)

    Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt

    LG
    Julia

    #72905
    JB1
    Teilnehmer

    Hallo Julia,

    nein, denn wenn die 40 Stunden pro Woche erreicht sind (und das schon am Do) sind alle Stunden danach Überstunden wegen Überschreitung der wöchentlichen Grenze und es ist keine Mehrarbeit (am Fr) mehr möglich.

    LG Julia

    #72939
    Niki
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich hoffe ich darf zu dem Thema auch noch gleich eine Frage dazu stellen:

    Gilt das auch bei einem Teilzeitmitarbeiter (36h), wenn der die 40h ausschließlich durch Überstunden erreicht (also zB Arbeitszeit Mo+Di 6h, Mi 8h, Do und Freitag jeweils 10h, also mit jeweils 2 Überstunden = insg. 40) und dann zB noch am Samstag 4h arbeitet. Wären das Überstunden? Denn eine Kollegin hat mich verunsichert, sie meinte, dass man die 40h durch Mehrarbeitsstunden erreichen müsste bevor man aufgrund der 40h-Regel Überstunden hätte…..

    LG, Niki

    #72941
    JB1
    Teilnehmer

    ja, das gilt auch für Teilzeitmitarbeiter

    #72942
    Niki
    Teilnehmer

    Hi! Danke für die rasche Antwort! LG, Niki

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.