Mehrarbeit – Durchrechnung bzw. Gleitzeit bei Teilzeit

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    kakado
    Teilnehmer

    Hallo Mitglieder,

    folgende Frage: wir haben eine Durchrechnungsvereinbarung über 26 Wochen (im KV vorgesehen).

    FRAGE 1:
    Bis 31.12.2007 hatten wir mit Teilzeit-Mitarbeiter (30 Wochenstunden) eine entsprechende Vereinbarung, über den Zeitraum von 26 Wochen.
    Um ab 01.01.2008 den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden, müsste ich vom 26-Wochen-Zeitraum auf einen 3-Monats-Zeitraum „zurückgehen“, was wesentlich weniger Flexibilität bedeutet.

    Oder geht in diesem Fall die 26-Wochen-Vereinbarung als Durchrechnung vor (d. h. ist die Durchrechnung vorrangig zu beachten)??

    FRAGE 2:
    Könnte ich mit den Teilzeit-Mitarbeitern auch eine Maximal-Arbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbaren, abgerechnet werden aber die tatsächlich geleisteten Stunden (max. 173 Stunden pro Monat, zusätzliche Stunden werden im Rahmen der Durchrechnung auf das nächste Monat übertragen, bis zum Ablauf des Durchrechnungszeitraumes)?
    Damit würde erst ab der 40. Stunde der Überstundenzuschlag anfallen, aber bis zur 40. Stunden alles Normalarbeitszeit ohne Mehrarbeitszuschlag sein (vorausgesetzt KV-Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden).
    Bräuchte ich in diesem Fall keine 3-Monats-Vereinbarung?

    FRAGE 3:
    Zwischen Durchrechnungsvereinbarung und Gleitzeitvereinbarung gibt es ja bekanntlich Unterschiede (Gleitzeitvereinbarung = gewisser Spielraum über Beginn und Ende der Arbeitszeit, Blockzeit = fixe Anwesenheitpflicht usw., dies gibt es bei der Durchrechnung ja nicht)
    Wie sieht die oben genannte Situation aus, wenn anstatt der genannten Durchrechnung eine Gleitzeitvereinbarung gemacht wird (natürlich nur wo dies möglich ist). Ist die Gleitzeitvereinbarung vorrangig zu beachten im Vergleich zur 3-Monats-Vereinbarung?

    Oder habe ich wichtige Punkte in meiner Darstellung übersehen?
    Gibt es dazu Erfahrungsberichte bzw. Literatur?

    MFG
    Kakado

    #69000
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo kakado!

    Es gibt schon eine sehr gute Literatur bezüglich dieses Themas.
    Franz Schrank: Arbeitszeitgesetze – Kommentar, Linde Verlag

    Schöne Grüße

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