Mankogeld

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  • #63302
    brigit28
    Teilnehmer

    hallo!

    habe einen klienten, der seinem dienstnehmer 262 euro vom gehalt abziehen möchte, da dieser vergessen hat, diesen betrag zu kassieren. der dienstnehmer bekommt monatlich 14,53 euro mankogeld. ist der abzug gerechtfertigt? wie steht dies im zusammenhang mit dem dienstnehmerhaftpflichtgesetz? gibt es beim mankogeld eine obergrenze, die dem dienstnehmer abgezogen werden darf?

    für eine rasche antwort wäre ich sehr dankbar!

    lg brigit 😆

    #68352
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Die 14,53 sind die Obergrenze als SV freier Bezugsbestandteil.
    Abziehbar ist mehr. Schau in den Dienstvertrag, bzw. Kollektivvertrag ob hierzu etwas geregelt ist.
    z.B. bei Banken und Supermärkten ist das Fehlgeld oft genau geregelt.

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