Leistungsprämie

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  • #63923
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    ich hab da ein paar Fragen bezüglich einer Leistungsprämie bei denen ich mir nicht ganz sicher bin.
    Die Masseure in unserem Institut sollen PRO erfolgter Massage einen bestimmten Betrag als Leistungsprämie (im nächsten Monat) ausbezahlt bekommen.
    Dazu meine Fragen:
    1. kann so eine Prämie, die ja monatlich schwankt und wirklich nur von den erfolgten Massagen abhängt Gewohnheitsrecht werden?
    2. wie ist das bei Krankenstand und Urlaub, muss ich da nach dem Ausfallsprinzip vorgehen auch wenn ich vertraglich vereinbare, dass die Prämie nur für erfolgte Massagen bezahlt wird?
    3. wie ist das bei den Sonderzahlungen? muss ich da einen Schnitt dieser Prämie reinrechen?

    Ich möchte mich schon jetzt für eure Hilfe bedanken.

    schönes Wochenende
    Daniela

    #69667
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Zu Frage 1: Wenn dienstvertraglich fixiert, kann man grundsätzlich einseitig von dieser Vereinbarung nicht mehr zurücktreten. Ev. Widerrufsvorbehalt vereinbaren, dann würde ich es so sehen wie bei einer widerrufbaren Überstundenpauschale.

    Zu Frage 2: M.E. ist diese „Prämie“ auf alle Fälle ins Urlaubsentgelt etc. einzurechnen, da dem AN jenes Entgelt gebührt, weches er bei Arbeitsleistung erhalten hätte. Da gibt es sogar eine Entscheidung, wo sogenannte „Anwesenheitsprämien“ (also eine Prämie dafür, dass man z.B. nicht krank ist) ins Lohnausfallsprinzip einzurechnen ist.

    Zu Frage 3: Hier ist der KV-Text entscheidend. Welcher KV kommt zur Anwendung? (hier würde ein Auszug mit dem Originaltext helfen).

    LG

    #69709
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    recht herzlichen Dank für deine Antwort.
    Den KV (KV der Frisöre,Masseure,…) muss ich mir erst bezüglich der Sonderzahlungen ansehen.
    Hatte heut erst wieder ein Gespräch mit den Geschäftsführer und seinem Vertreter und die meinten sie möchten, dass die Mitarbeiter wenn möglich so viel als möglich ohne Abzüge bekommen, jedoch soll es keine Belohnung auch im Krankenstand sein, es soll ja eine Belohnung für tatsächliche Leistung sein. So wär es mit den Arbeitern ausgemacht. Es kam auch die Frage, wie es wär, wenn man anstatt einer monatlichen Prämie nur zwei Prämien im Jahr ausbezahlen würde. Müsste die dann auch bei Urlaub bzw. Krankenstand berücksichtigt werden?
    Ist echt nicht einfach, wenn man es den AN und auch dem Betrieb recht machen möchte.

    lg
    Daniela

    #69711
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Auch eine lediglich 2malige Auszahlung dieser Prämie ändert mE nichts am vorher Gesagten.

    LG

    #69832
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,

    hab nochmals eine Frage zu dem Thema. Hab jetzt verschiedene Meinungen eingeholt und natürlich verschiedene Aussagen bekommen und weißt nicht mehr was jetzt wirklich halten könnte.
    Die Prämie die unsere AN bekommen soll nicht Leistungsprämie heißen, wir sollten eine laufende Prämie gewähren und einmal im Jahr sollten wir eine 1xPrämie machen. Ich bekam jetzt die Auskunft, wenn ich eine laufende Prämie auszahle und auf jeden Lohnzettel schreibe, dass dies eine freiwillig gewährte Prämie,ohne Rechtsanspruch auf Wiederkehr…, sollte es halten,d.sie nicht zu einem Lohnbestandteil wird. Welche Erfahrungen habt ihr damit? Außerdem wurde mir noch bezügliche der SZ folgendes erklärt. Wenn im KV die SZ der Lohn ist, wär eine gewährte Prämie sowieso nicht enthalten sondern nur rein der Grundlohn. Ist das auch so? Kann das alles halten?
    Würd mich sehr über eure Meinungen freuen.
    lg
    Daniela

    #69834
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Zu den ersten Fragen habe ich meine Meinung bereits kundgetan.
    Bezüglich der Sonderzahlungen UZ/WR ist die Prämie (wie auch immer sie dann heißen mag) dann nicht einzurechnen, wenn der KV ausdrücklich vom Grundlohn spricht, was häufig (aber nicht immer) vorkommt.

    LG

    #69842
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke nochmals für deine Antwort. Stimmt auf die erste Frage hattest du schon geantwortet doch dachte ich es reicht einmal das Widerrufsrecht zu vereinbaren, mir wurde jetzt geraten diesen Passus auf jeden Lohnzettel zu schreiben (kann mein Lohnprogramm, daher sollte es auch kein Problem sein).

    ganz lieben Dank, du hast mir sehr geholfen

    lg
    Daniela

    #69845
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Bitte sehr, gern geschehen.

    LG

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