langer Krankenstand + freiwillige Abfertigung

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  • #64328
    korfu
    Teilnehmer

    Guten Morgen und Hallo,

    betreffend „laufende Bezüge der letzten 12 Monate“ im Zusammenhang mit vertraglicher/freiwilliger Abfertigung folgende Problematik bei Dauerkrankenstand über rd 1,5 Jahre:

    „Hat das Dienstverhältnis länger als zwölf Monate gedauert und sind innerhalb der letzten 12 Monate z.B. infolge … Krankheit … geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind.“

    Mein konkretes Beispiel:
    Dienstnehmer ist seit Mitte November 2007 laufend im Krankenstand,
    im Oktober 2008 begann neues Arbeitsjahr,
    Ende Dienstverhältnis mit freiw. Abfertigung = 30.06.2009.

    Nach o. a. Text würde ich die lfd. Bezüge der letzten 12 Monate von November 2008 (= letztmals 100% EFZ) bis Dezember 2007 heranziehen. Naturgemäß ergibt sich mangels EFZ-Anspruch über den Großteil dieser 12 Monate nur ein sehr geringer Betrag als Basis für die Viertel- und Zwölftel-Regelung lt § 67.6 EStG (= hoher Steueranteil betreffend freiwillige Abfertigung aufgrund Tarifversteuerung), was mich an der Richtigkeit meiner Auslegung zweifeln ließ.

    Kann jemand weiterhelfen?

    Herzliche Grüße

    korfu

    #70593
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo korfu!

    Interessanter Fall.

    Durch das neue Arbeitsjahr hat der AN im Oktober und November 2008 praktisch wieder eine Entgeltfortzahlung bekommen.

    Persönlich halte ich es auch nicht für richtig, dann vom Nov. 2008 bis Dez. 2007 zurückzurechnen, weil ja da sehr viele entgeltlose Monate enthalten sind.

    Ich würde daher jetzt auf einen noch älteren Zeitraum zurückgreifen:
    Nämlich ca. von Dezember 2007 zurück bis in den Jänner 2007.
    Ob das so funktioniert? Ich weiß es nicht –> daher schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG an die Finanz.

    LG

    #70598
    korfu
    Teilnehmer

    Guten Morgen Roland,

    danke

    vG
    korfu

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