langer Krankenstand

Startseite Foren Krankenstand langer Krankenstand

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Autor
    Beiträge
  • #64706
    claudia a.
    Teilnehmer

    Liebes Forum-Team!
    Ich brauche wieder einmal eure Unterstützung. Angestellter KV Gewerbe krank – durch einen Freizeitunfall – von Ende April – 31. Dezember 2009. Arbeitet wieder ab 2.1.2010. Nun erneute OP am 22.3.2010 Ende des Krankenstandes ungewiss. Nachdem der neuerliche Krankenstand innerhalt eines halben Jahres ist – ist kein Entgelt vom DG sondern nur von der GKK zu zahlen, liege ich da richtig??
    Liebe Grüße
    Claudia A.

    #71456
    Mathias
    Teilnehmer

    Wenn der Krankenstand von April bis November eine Ersterkrankung war, dürfte für den neuen Krankenstand noch der halbe Grundanspruch nach § 8 Abs. 2 AngG bestehen (also je nach Dienstjahr weitere 6-12 Wochen mit 50 % plus 4 Wochen mit 25%).

    #71460
    claudia a.
    Teilnehmer

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine Antwort. Sie hat mit vorerst einmal sehr weitergeholfen. Der Krankenstand von April – Dezember 2009 war Ersterkrankung – also muss der DG wieder 12 Wochen 50 % und 4 Wochen 25 % weiterbezahlten – wenn ich das richtig verstanden habe.
    Nochmals vielen Dank und liebe Grüße
    Claudia A.

    #71464
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Korrekt, wenn der DN über 25 Dienstjahre hat.

    LG

    #71465
    claudia a.
    Teilnehmer

    Hallo Roland!
    Vielen Dank für Deine Bestätigung – der Dienstnehmer ist über 25 Jahre in der Firma.
    Liebe Grüße und einen schönen Abend noch
    claudia a.

    #71466
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Sehr gern geschehen.

    LG

Ansicht von 6 Beiträgen - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.