L16 – Urlaubsersatzleistung

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  • #62614
    ael09
    Teilnehmer

    Ein DN tritt am 20.03. ein und mit 19.04.2006 aus und erhält für 2 Tage eine Url.ersatzleistung.

    Welcher Zeitraum ist nun am L 16 anzuführen ?

    20.03.2006 – 30.04.2006 oder
    20.03.2006 – 21.04.2006 ?

    Danke für die Unterstützung.
    Schöne Grüsse Andreas Eller

    #66732
    Lisa
    Teilnehmer

    Guten Morgen,

    es ist der 20.3.2006 bis 19.4.2006 anzuführen!!!
    Dies ergibt sich aus den Lohnsteuerrichtlinien, die vom Finanzministerium durch den 2. LStR-Wartungserlass entsprechend abgeändert wurden:
    „…Bei Auszahlung von Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub ist zukünftig auf dem Lohnzettel der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses (arbeitsrechtliches Ende) anzuführen…“

    Nach der neuen Sichtweise der Finanz ist somit für den anzugebenden Zeitraum am L16 das arbeitsrechtliche Ende entscheidend. Die Urlaubsersatzleistung führt zwar für die SV zur Verlängerung der Pflichtversicherung, lohnsteuerlich ist aber laut Finanz trotzdem das arbeitsrechtliche Beschäftigungsende maßgeblich.
    Die frühere Ansicht, dass im Falle einer Urlaubsersatzleistung stets der Monatsletzte anzuführen ist, ist daher überholt.

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #66733
    ael09
    Teilnehmer

    Herzlichen Dank für die kompetente und prompte Auskunft.
    lg Andreas 🙂 😮

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