L16 – DN im Mutterschutz

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren von biggi.
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  • #65121
    steve
    Mitglied

    Hi – hab wieder mal eine Frage an die Experten!

    Was genau muss für eine Frist am SV-Teil des Lohnzettels stehen wenn die DN z.B ab Anfang März in Mutterschutz geht, dann 4 Monante MV-Pflicht besteht und sie mit 1. 7. in Karenz abgemeldet wir? Hab nämlich von der GKK eine Beschwerde bekommen dass wir nicht richtig abrechnen – lt. unseres Software – Anbieters stimmts aber.

    Thx
    Steve

    #73194
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Steve!

    Nach meinem Wissenstand würde ich das so ausfüllen, wenn DN z.B. ab 1.3. in Mutterschutz:

    Beitragsgrundlagen für 1 – 2 (so lange Lohn/Gehalt erhalten)
    MV-Beiträge 1 – 6 (so lange Mutterschutz und daher Beiträge abgeführt)

    So lange die MA bei Euch beschäftigt ist – auch wenn es Karenz ist – muss kein unterjähriges L16 ausgefüllt werden, sondern erst im neuen Jahr mit allen anderen.

    Liebe Grüße

    Biggi

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