KV Handelsangestellte

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  • #64364
    claudia a.
    Teilnehmer

    Liebes PV-Team!

    Angestellte im KV Handel soll Geschäftsführerin werden. Im KV Handel ist aber die Kategorie Geschäftsführer nicht vorgesehen. Was bitte ist zu tun??
    Liebe Grüße aus Tirol

    Claudia A.

    #70673
    Mathias
    Teilnehmer

    Eine KV-zugehörige (handelsrechtliche) GmbH-Geschäftsführerin ist – auch in Kleinstbetrieben – mindestens in Beschäftigungsgruppe 5 einzustufen (VwGH v. 26.5.04, 2001/08/0081). Bei Zutreffen der Merkmale der Beschäftigungsgruppe 6 (umfassende Kenntnisse, mehrjährige Erfahrung, das Unternehmen entscheidend beeinflussende Stellung) ist sie natürlich dort einzustufen.

    Geht es um eine gewerberechtliche Geschäftsführerin, gilt nicht automatisch Beschäftigungsgruppe 5 als Minimum, sondern die Einstufung richtet sich nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit; da kommen im wesentlichen die Beschäftigungsgruppen 3 bis 5 in Frage.

    #70676
    claudia a.
    Teilnehmer

    Hallo Mathias!
    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Liebe Grüße
    Claudia A.

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