KV Gastgewerbe ÜStdpauschale

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  • #63568
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum Team,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich habe in einem Saisonbetrieb einen Verwalter der auch gewerberechtl. Geschäftsführer ist. Er kann den Dienstplan der Mitarbeiter, den Einkauf von Waren, Speiseplan,Einstellungsgespräche neur Mitarbeiter (ob er aber neue einstellen darf muss er bei seinem Vorgesetzten nachfragen),… selbst machen.
    Ist dieser Verwalter leitender Angestellter? wenn es so wäre, würde er keinem AZG unterliegen.
    Bisher war es so, dass er ein Gehalt und ein ÜSTdpauschale für 60 Std (in jedem MOnat) im Monat bekam. Ich wollte jetzt die 60 Std hinterfragen. Sind so viele überhaupt möglich? Ist es nicht so, dass man max. 50 Std/Wo arbeiten darf? und das wären ja dann im Momant max 44,33 Üstd, Oder? Weiß jemand wie das genau im KV Gastgewerbe,Saisonbetrieb geregelt ist?
    Danke für Eure Hilfe

    Daniela

    #68972
    Martin
    Teilnehmer

    Ich glaube es handelt sich, analog wie bei einem Filialleiter um KEINEN leitenden Angestellten.
    Bei den Überstunden ist der Umstand „Saisonbetrieb“ nicht extra im Arbeitszeitgesetz angeführt.

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