Hallo liebes Forum Team,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe in einem Saisonbetrieb einen Verwalter der auch gewerberechtl. Geschäftsführer ist. Er kann den Dienstplan der Mitarbeiter, den Einkauf von Waren, Speiseplan,Einstellungsgespräche neur Mitarbeiter (ob er aber neue einstellen darf muss er bei seinem Vorgesetzten nachfragen),… selbst machen.
Ist dieser Verwalter leitender Angestellter? wenn es so wäre, würde er keinem AZG unterliegen.
Bisher war es so, dass er ein Gehalt und ein ÜSTdpauschale für 60 Std (in jedem MOnat) im Monat bekam. Ich wollte jetzt die 60 Std hinterfragen. Sind so viele überhaupt möglich? Ist es nicht so, dass man max. 50 Std/Wo arbeiten darf? und das wären ja dann im Momant max 44,33 Üstd, Oder? Weiß jemand wie das genau im KV Gastgewerbe,Saisonbetrieb geregelt ist?
Danke für Eure Hilfe
Daniela