KV Gastgewerbe Entlohnung Masseurin

Startseite Foren Kollektivverträge KV Gastgewerbe Entlohnung Masseurin

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #64661
    Maria Anna
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ein Hotel beschäftigt eine Masseurin. Wie ist die zu entlohnen?

    Liebe Grüße
    Maria

    #71355
    Mathias
    Teilnehmer

    Wenn das Hotel auch einen Gewerbeschein für das Masseurgewerbe hat, gilt der KV Kosmetik/Fußplege/Masseure. Da gibt es meines Wissens keine gültige Lohnordnung, sondern nur Lohnempfehlungen. Mit anderen Worten, der Lohn kann frei vereinbart werden. Alternativ spricht sicher auch nichts dagegen, sich wie bei den Lehrlingen an den Löhnen der Friseure zu orientieren.

    Ansonsten gilt der KV Gastgewerbe. Da kann man nun streiten, ob eine Masseurin unter die Professionistenklausel fällt. Wenn man unter einem Professionisten einen Facharbeiter mit Lehrabschluß versteht, wird das bei der Masseurin vermutlich zutreffen. Dann wären wir wieder beim KV Kosmetik/Fußpflege/Masseure, s.o.

    Sollte die Professionistenklausel nicht greifen, muß man die Dame irgendwie in eine der Lohngruppen des KV Gastgewerbe einstufen. Da dort die Löhne relativ nah beieinander liegen, sollte es eigentlich kein Problem sein, etwas passendes zu finden.

    #71356
    Maria Anna
    Teilnehmer

    Hallo Mathias!

    Danke für die Antwort!!!

    Liebe Grüße

    Maria

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.