KV BAGS/leitender Angestellter

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren von Daniela.
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  • #65399
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    ich hätte diesmal eine eher dringliche Frage an Euch.
    Es geht um einen leitenden Angestellten (wirklich leitenden Angestellten) mit 25 WoStd der in einem Monat mehr arbeiten möchte und dies im/in den folgenden Monaten wieder abbauen möchte. Heißt, er will sich seine Arbeitszeit wirklich frei einteilen.
    In unserem KV steht unter § 2 unter anderem: die §§ 4 bis 12 Arbeitszeit,Teilzeitbeschäftigung,Einarbeiten von Zwickeltagen, Durchrenungszeitraum,Arbeitsbereitschaft, Nachtarbeit, Über-u.Mehrstd, Ruhezeiten, Abgeltung von Zeitguthaben),14 (Wochenendruhe,Wochenruhe u. Ersatzurlaub),15 (Dienstplan) u. 19 (gilt sowieso nicht für uns) gelten nicht für Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 36 Abs 2 Z i und 3 des ArbVG, & 1 Abs 2 Z 8 AZG, § 1 Abs 2 Z 5 ARG und § 10 Abs 2 Z 2 AKG.
    Heißt das, d. der leitende Arbeitnehmer arbeiten kann wie und wann er will und wir nicht Mehr-/bzw Überstundenzuschläge verrechnen müssen?
    Danke für Eure Hilfe
    wünsche noch einen schönen Sonntag
    Daniela

    #73175
    JB1
    Teilnehmer

    vorausgesetzt der Dienstnehmer ist leitender Angestellter im Sinn der genannten Vorschriften und in den §§ 4 bis 12, 14, 15,19 des KV sind die besagten Zuschläge geregelt (das habe ich nicht nachgeprüft) –> ja

    #73197
    Daniela
    Teilnehmer

    spät aber doch: Danke für die Antwort
    lg
    Dani

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