KV Arbeiter Papierindustrie

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 18 Jahren von Poldi.
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  • #62503
    scheicher
    Mitglied

    Im Kollektivvertrag für Arbeiter in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie steht in § 10 Pkt.7:
    „Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes, des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration ist der Durchschnitt der letzten 13 vollen Wochenverdienste (oder drei Monate oder Kalendervierteljahr) zugrunde zu legen. Zeiten, für die Krankengeldzuschuss gebührt, bleiben hiebei ausser Betracht“
    Meine Frage dazu: Was ist als Wochenverdienst im Sinne dieses KV
    zu verstehen?

    #66626
    Poldi
    Teilnehmer

    Laut diesem Kollektivvertrag zählt als Wochenverdienst „der vom jeweiligen Arbeitnehmer aufgrund der mit ihm vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit erreichte Gesamtverdienst (vereinbarter Stundenlohn zuzügliche allfällig gewährter Leistungslohnanteile und Betriebszulagen
    einschliesslich Schichtzulagen).“
    Dies bedeutet, dass diverse Zulagen (mit Entgeltcharakter, nicht hingegen solche mit Aufwandsersatzcharakter) grundsätzlich einzubeziehen sind.

    Grüße,
    Poldi

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