Kündigung während des Krankenstandes

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  • #62597
    Ariane
    Teilnehmer

    ❓ Hallo!

    Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen:

    Es geht um einen Arbeiterin im Gastgewerbe.

    Beginn des Dienstverhältnisses 17. Dezember 2005. Letzer Arbeitstag vor dem Krankenstand 28. Jänner 2006. Der Arbeiterin ist seit 29. Jänner bis dato krank.

    Die Arbeiterin ist aus Deutschland und am Beginn des Krankenstandes heimgefahren. Am 7. Februar haben wir Ihr mittels eingeschriebenen Brief die Kündigung zugeschickt, die hat sie am 10. Februar angenommen, also ist das arbeitsrechtliche Ende des DV der 23. Februar.

    Das volle Entgelt wurde weiterbezahlt bis 11. März und dann das halbe Entgelt bis 8. April (also insges. 10 Wochen).

    Ich habe nun die Frage:

    Müssen für die gesamte Zeit Sonderzahlungen ausbezahlt werden?
    Läuft der Urlaubsanspruch während dieser Zeit weiter? Oder nur bis zum Ende des arbeitsrechtlichen Endes? Dieser muss ja dann auch noch ausbezahlt werden.

    Danke für Eure Hilfe!!!

    Liebe Grüsse

    #66684
    Eva
    Teilnehmer

    Also zu dem Sachverhalt kann ich spontan Folgendes anmerken:

    Wenn die Kündigung von der Arbeiterin am 10. Februar entgegengenommen wurde, wäre meiner Meinung nach der letzte arbeitsrechtliche Tag der 24. Februar, damit die 14 Tage Kündigungsfrist voll zur Verfügung stehen.

    Vor kurzem war ich in einem Seminar zum Thema Dienstverhinderungen und da wurde zu dieser Frage berichtet, dass es ein Urteil des OLG Wien gibt (vom 16. 6. 1994, Geschäftszahl 32 Ra 41/94), welches besagt, dass zum weiterzuzahlenden Entgelt auch die anteiligen Sonderzahlungen zählen.

    Der Urlaubsanspruch läuft während dieser Zeit hingegen nicht weiter, sondern nur für die Zeit bis zum Ende des arbeitsrechtlichen Endes.

    Schöne Grüsse,
    Eva

    #66858
    Rafael
    Teilnehmer

    Hallo,
    kann mich dem von Lisa Gesagten voll anschließen. Hatte unlängst genau dieselbe Frage und habe sie auch exakt so gelöst.
    Schönen Tag noch,
    Rafael

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