Kündigung Angestellter KV Metallgewerbe

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  • #65564
    Conny90
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Ich habe (zum ersten Mal) folgenden Fall:
    Ein UN hat seit Juni 2012 einen gewerberechtlichen Geschäftsführer und möchte das DV auflösen. Leider wurde bis heute der Dienstvertrag immer noch nicht unterzeichnet… Bezüglich Kündigungsfrist kommt das AngG zu tragen (oder doch der KV)? Da der DV noch nicht unterfertigt ist, besteht auch keine Vereinbarung darüber, dass das DV vom AG am 15. oder letzten eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit so eine Vereinbarung nachzuholen?

    Was soll ich meiner Klientin sagen, wie sie am Besten bei der Auflösung vorgehen soll?? Gibt es sonst etwas, auf was ich besonders achten muss??

    Ich danke für eure Ratschläge

    Liebe Grüße
    Conny90

    #73435
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Conny!

    Wenn dein gewerberechtl. GF Angestellter (er könnte ja auch Arbeiter sein!) ist, kommt das Ang.G. zum Tragen.

    Prinzipiell muss dann die Kündigung per 15. / Monatsletzten im DV vereinbart werden, es sei denn, dass es diesbezüglich eine Art „Automatik“ im KV gibt (schau dir z.B. deinen § 9a im KV Metallwerbe Ang. an).

    Dein Fall ist natürlich absolut problematisch – aus AG-Sicht könnte man aber ev. argumentieren, dass die Kündigungsmöglichkeit 15. bzw. Monatsletzter mündlich vereinbart wurde und vom AN halt der DV nie unterfertigt wurde – ob man damit dann durchkommt, weiß man jedoch nie!

    Was sonst noch beachtenswert ist:
    Auf die Schnelle fällt mir noch die Verständdigungspflicht an den Betriebsrat ein – und natürlich, ob es sich beim DN ev. um einen „besonders geschützten DN“ handelt.

    LG

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