Krankenstand ohne Krankmeldung

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  • #62874
    Caro
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich habe gerade folgenden Problemfall: ein Dienstnehmer ist seit ein paar Wochen immer wieder ein paar Tag nicht zur Arbeit erschienen mit der Begründung, dass er krank ist. Krankmeldung ist auch noch ausdrücklicher Aufforderung keine vorgelegt worden. 🙁
    Wie rechne ich diese Zeiten, in denen der Dienstnehmer nicht gearbeitet hat, ab? Setze ich die Entgeltzahlung für diesen Zeitraum aus oder besteht das Recht, die Zeit als Urlaub anzusehen?

    Danke,
    Caro

    #67415
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Caro!

    Habe einige sehr interessante Bemerkungen von Dr. Thomas Rauch in seinem Buch „Kommentar zum EFZG“ gefunden. Er schreibt hier auf Seite 105:

    „Als Sanktion für eine Säumnis des AN bei seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung des Krankenstandes bzw. zur Vorlage der Krankenstandsbestätigung ist der Entfall des Krankenentgeltanspruches vorgesehen. Die Verpflichtung zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist jedoch nur dann gegeben, wenn der AG im jeweiligen Einzelfall ausdrücklich die Übermittlung bzw. Überreichung einer Krankenstandsbestätigung verlangt hat.“

    Weiters schreibt er auf Seite 106:

    „Wird einem krankgeschriebenen AN von seinem AG keine Frist zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung gesetzt, so ist von einer angemessenen (3-tägigen) Frist zur Beibringung der ärztlichen Bescheinigung auszugehen, sodass der AN auch bei verspäteter Vorlage der Krankenstandsbestätigung seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten drei Tage seines Krankenstandes behält und diesen erst ab dem 4. Tag bis zur Vorlage der Bestätigung verliert (OLG Wien 7 Ra 17/03 a = ARD 5452/4/2003). Demnach tritt die Säumnisfolge (Entfall des Krankenentgelts) ab dem 4. Tag ein, wenn der AG keine andere angemessene Frist vorgegeben hat. Hat also der AN den Krankenstand unverzüglich gemeldet und der (etwa gleichzeitig) erfolgten (und nicht befristeten) Aufforderung des AG zur Vorlage der Krankenstandsbestätigung nicht entsprochen, so kommt nach dieser Rechtsprechung (Judikatur des OGH liegt dazu noch nicht vor) der Entfall des Krankenentgelts erst ab dem 4. Tag in Frage.“

    So weit der abgetippte Text.

    Ein Urlaub kommt für mich nicht in Frage, weil Urlaub immer Vereinbarungssache ist!

    Soweit alles klar?

    LG

    #67416
    Caro
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Du hast mir damit sehr weitergeholfen. Das Buch werde ich mir auch gleich besorgen, denn es scheint sehr gut zu sein.

    Schönes Wochenende, 8)
    Caro

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