Krankenstand – geringfügige Beschäftigung

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    Beiträge
  • #62499
    klaus55
    Teilnehmer

    Hallo PersonalverrechnerInnen!

    Muss ich eine geringfügig Beschäftigte Angestellte nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches bei der GKK abmelden, oder genügt es wenn ich das Entgelt auf € 0,00 stelle?!

    danke!

    #66501
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Klaus!

    Lt. Ortner PV in der Praxis S. 766:
    Dauert die Erkrankung eines geringfügig beschäftigten nur teilversicherten DN längere Zeit und ist der Entgeltfortzahlungsanspruch bereits erschöpft, ist die Abmeldung mit dem letzten Entgelttag zu erstatten. Eine neuerliche Anmeldung hat nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit und Wiederaufnahme der Beschäftigung bzw. Wiederaufleben des Entgeltfortzahlungsanspruchs zu erfolgen.

    Alles klar?

    Liebe Grüße

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