Krankenstand frage

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  • #64795
    gizmo
    Teilnehmer

    Hallo ich bin seit längerem Krankgeschrieben und und werde noch längers in krankenstand sein da ich an der wirbelsäule titanschrauben reinbekomme,
    so meine frage ich bin alleinverdiener hab ein kind und meine Lebensgefährtin bezieht Kinderbetreungsgeld 435.-, hab gehört das der Dienstgeber 6 Wochen das volle Lohn (1350 netto) bezahlt und danach nur die Hälfte(675 euro)? ist das richtig? Mit 675 euro kann ich ja nur knapp strom und miete bezahlen, wie soll das den gehn all die rechnungen zu bezahlen wen man auf einmal nur die hälfte von Gehalt bekommt, immerhin suchst sich keiner aus wen man erkrankt und dan mit 50% vom gehalt überleben zu müssen… bitte um rat,tipps vielleicht hab ich da echt was falsch verstanden

    lg

    #71714
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Gizmo,

    wie lange Dein Dienstgeber Dir den Lohn weiterzahlen muß, hängt in erster Linie von Deiner Betriebszugehörigkeit ab. Du bist Arbeiter? Dann bekommst Du in den ersten 5 Jahren Deiner Betriebszugehörigkeit pro Arbeitsjahr 6 Wochen lang den Lohn voll weiter gezahlt. Sind die 6 Wochen ausgeschöpft, bekommst Du weitere 4 Wochen lang den halben Lohn weiter gezahlt und beantragst bei der Gebietskrankenkasse Krankengeld. Solange der Dienstgeber 50 % zahlt, bekommst Du das halbe Krankengeld. Sind auch diese 4 Wochen ausgeschöpft, bekommst Du vom Dienstgeber gar nichts mehr und von der Gebietskrankenkasse das volle Krankengeld.

    Das Krankgeld bekommst Du nicht automatisch, sondern Du mußt es beantragen!

    Das Krankengeld gibt es für maximal ein Jahr, wenn Du in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Monate lang krankenversichert warst. Das Krankengeld beträgt 50 % bzw. 60 % vom letzten Bruttolohn plus einem Zuschlag, wenn Du Anspruch auf Sonderzahlungen hast. Vom Krankengeld wird nur Lohnsteuer abgezogen.

    Sprich rechtzeitig mit der Gebietskrankenkasse, damit es keine zu langen Verzögerungen bei der Auszahlung gibt. Für die Antragstellung brauchst Du eine Krankenstandsbestätigung vom Arzt und eine Arbeits- und Entgeltbestätigung vom Dienstgeber.

    Alles Gute!

    LG
    Mathias

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