Hallo,
heute habe ich eine relativ komplexe Frage, die mir kein schlaues Buch beantworten konnte:
Wir haben einen Dienstnehmer, dessen Unternehmen (Rechtsform: e.U.) vor einiger Zeit in Konkurs gegangen ist. Nun ist dessen Masseverwalter (dieses Unternehmens) an uns als Drittschuldner (des Dienstnehmers) herangetreten und fordert alle seine laufenden Bezüge. Es existieren mehrere vorgemerkte Ränge anderer Gläubiger, die bisher exekutiv bedient wurden.
– Ist es tatsächlich so, dass sein Firmenkonkurs wie ein Privatkonkurs des DN zu behandeln ist und damit alle anderen Pfändungen enden?
– Oder ist diese Geschichte wie eine weitere Exekution zu sehen, die dann natürlich nachrangig wäre?
Laut Auskunft des Masseverwalters begehrt dieser tatsächlich den gesamten Nettobetrag unter Nichtberücksichtigung des Existenzminimuns. Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Vielleicht hat jemand schon Ähnliches „durchgemacht“ und kann mir einen Tipp geben. Danke!