KommST. bei Telearbeit

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    Beiträge
  • #63863
    rawuzl
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    vielleicht hat wer Erfahrung mit Telearbeit und KommST.Mein Fall ist der, eine IT Firma Gmbh hat eine neue Firma Telefondienst( Call Center) neu gegründet, ist lt. Auskunft ein Teil der GmbH, Betriebsstätte in Wien, wie werden dann die Dienstnehmer die neu Angemeldet werden als Telefonisten und ihren Arbeitsplatz zu Hause haben die KommST. geführt, Betriebsstätte dort wo sie arbeitet oder in Wien.
    zB: Dienstnehmerin wohnt in Mödling KommSt. Mödling?
    DN wohnt in Wien dann der Bezirk wo sie wohnt ?

    Danke

    #69559
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo rawuzl!

    ich sehe das so wie bei versicherungsvertretern.
    Es muß eine KommSt Betriebsstätte begründet werden.
    Alleine das Tätigwerden ist zu wenig.
    D.h. wenn ein vertreter, oder teleworker nur arbeitet, aber keine abschlußvollmacht für geschäfte hat, nur als repräsentant tätig ist u.ä. bleibt die KommSt nur beim Betriebssitz.

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