Ich habe einen Freizeitpark der zwar eine Gewerbeberechtigung hat, mit dieser aber nur mit den Angestellten dem allgemeinen Gewerbe unterliegt. Für die Arbeiter gibt es für diesen Fachbereich keinen Kollektivvertrag.
Jetzt sollen einige Gärtner ab nächstem Jahr beschäftigt werden.
Bin unschlüssig, unterliegen diese jetzt
a) keinem Kollektivvertrag, alles einzelvertraglich zu regeln
oder wie ich in einer Ausarbeitung der Wirtschaftskammer gefunden habe
b) „Auch Mitarbeiter von Arbeitgebern, die eine gewerbliche Tätigkeit ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung unbefugt ausüben (Pfuscher), unterliegen jenem Kollektivvertrag, der bei rechtmäßiger Gewerbeausübung anwendbar wäre.“
Dazu muss ich aber noch sagen dass nach Rücksprache des Dienstgebers mit der Wirtschaftskammer keine Gewerbeberechtigung gelöst werden muss, dieser Betrieb von der Wirtschaftskammer also nicht als „Pfuscher“ betrachtet wird.
Unser Wunsch wäre in den Kollektivvertrag sozusagen reinzurutschen weil so die Möglichkeit einer Durchrechnungsvereinbarung für 52 Wochen gegeben wäre. Eine Gleitzeitvereinbarung kommt nämlich nicht in Frage.
Vielleicht wisst ihr eine Lösung für mich? Danke!
mfg sabine