Kilometergeld und Pendlerpauschale

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  • #63816
    2cats
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ich bin keine Personalverrechnerin, bräuchte jedoch einen Experten-Rat. Ich pendle täglich 90 Kilometer zu meiner Arbeitsstätte. Bei meinem vorherigen Arbeitsplatz hab ich ganz normal jedes Monat meine Pendlerpauschale erhalten. Bei diesem Arbeitgeber habe ich allerdings vergessen meinen Antrag abzugeben und dachte mir dann, ist eh egal, ich kanns ja bei der Arbeitnehmerveranlagung mit rein nehmen. Jetzt ist es allerdings so, dass ich ungefähr zweimal im Monat zu unserem zweiten Firmenstandort fahre und dafür auch Kilometergeld verrechne. Hab ich dann überhaupt noch ein Anrecht auf Pendlerpauschale?

    Und wenn ja – wie berechne ich das für die Arbeitnehmerveranlagung?

    Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Wäre echt sehr dankbar!!!

    #69470
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Du fährst überwiegend, mehr als 10 x zu Firmenstandort Nr. 1. Deshalb Pendlerpauschale dorthin.
    Wenn die 2x zum anderen Standort Dienstreisen sind, sind KM Gelder zusätzlich o.k.
    Z.b. im Zuge von Kundenbesuch, bei der Standort Nr. 2 vorbeigeschaut.

    Nur aufpassen, das dort nicht ein 2. Dienstort wird. Denn dann sind es Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte und es können keine freien KM-Gelder bezahlt werden.

    #69479
    2cats
    Teilnehmer

    vielen herzlichen dank für die antwort!

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