Karenz – Vollzeit – Elternteilzeit

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  • #64568
    bia
    Teilnehmer

    Hallo,

    hat man Anspruch auf Elternteilzeit wenn man nach Ende der Karenz vollzeit eintritt, 3 Monate vollzeit arbeitet und dann in Teilzeit geht. Ist das noch ein kündigungsgeschützes Elternteilzeit Modell oder handelt es sich hierbei um gewöhnliche Teilzeit?

    Es wurde beim Arbeitgeber kein Antrag auf Elternteilzeit eingebracht. Es wurde lediglich besprochen, dass MA vollzeit eintritt und dann nach 3 Monaten Teilzeit arbeitet.

    Bitte um eure Hilfe

    GLG
    Bia

    #71108
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Bia!

    Es ist auch dann eine Elternteilzeit, wenn nach der Karenz zunächst zwar Vollzeit gearbeitet aber auf Grund des Kindes dann auf Teilzeit umgestellt wird (dreimonatige „Vorankündigungsfrist“ beachten).
    Hätte man nach dem Gesetz schriftlich machen müssen, aber es gibt bereits eine Entscheidung, dass auch bei „mündlicher“ Vereinbarung Elternteilzeit besteht.

    LG

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