Jubiläumsgeld bei Altersteilzeit

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  • #64556
    FBrigitte
    Teilnehmer

    Wenn jemand in Alterszeilzeit ist und nur noch 50% arbeitet, 75% Altersteilzeitgeld bekommt, wie hoch ist das Jubiläumsgeld? Ist es 100% (immerhin ist der Großteil der Jahre ja in der Vollzeit entstanden) oder auch nur 75%?
    Vielen Dank
    FBrigitte

    #71086
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo FBrigitte!

    Also 100% könnte meines Erachtens nur ein KV vorschreiben, sonst schließe ich diese Variante eigentlich aus.
    Ich tendiere dadurch doch deutlich zur „75%-Variante“.

    LG

    #71092
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Noch ein Eintrag zu diesem Thema, den ich von einem absoluten Spezialisten bekommen habe:

    „Der Lohnausgleich ist nach ständiger Judikatur des OGH nur dort zu bezahlen, wo dies nicht ausdrücklich durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde. In den meisten Fällen wird der Lohnausgleich in einem speziellen Altersteilzeitvertrag dergestalt geregelt, dass die „Förderbarkeit“ die Grundvoraussetzung für die Bezahlung des Lohnausgleiches ist. So hat dies der OGH z. B. in Verbindung mit „nicht ausgeglichenen Gutstunden“ einer geblockten Altersteilzeit entschieden bzw. so ist auch die Vorgangsweise bei einer Urlaubsersatzleistung.

    Meines Wissens nach wird ein Jubiläumsgeld normalerweise vom AMS eher nicht gefördert (es gibt da keine einheitliche Vorgangsweise). Ab dem kommenden Jahr scheidet die Förderung aufgrund der Pauschalierung (max. 1/6) ohnedies aus (für neue Verträge bereits seit 1. 9. 2009).

    Mein Tipp:
    Wenn es sich um einen alten ATZ-Vertrag handelt, so sollte man auf die Formulierung im Vertrag achten. Fehlt die Formulierung, wonach nur in jenen Fällen der Lohnausgleich bezahlt wird, bei denen auch das AMS ATZ-Geld bezahlt, dann bin auch ich Deiner Meinung, denn dann wurde hier die Eingrenzung nicht vereinbart. Hier würde ich dann mit dem AMS abklären, ob – zumindest noch für heuer – die Geschäftsstelle bereit ist, „zu fördern“.

    Ist die Formulierung allerdings vorhanden, dann ist sie im Prinzip nur noch heuer für „alte ATZ-Verträge“ von Bedeutung. Hier würde ich direkt mit dem AMS abklären, ob die konkrete Geschäftsstelle das Jubiläumsgeld fördert oder nicht. Falls nein, dann auch kein Lohnausgleich auf der Lohnabrechnung. Falls ja, dann bezahlen wir auch den Lohnausgleich beim Jubiläumsgeld.“

    So weit die Stellungnahme.

    LG

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