Jahresurlaub verbraucht – Urlaubsvorschuß möglich?

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    hupe
    Teilnehmer

    Hallo liebes PV-Team!

    Ich wende mich heute mit einem eher persönlichen Problem an euch.

    Meine Schwester absolviert gerade das letzte Modul des Meisterkurses für Floristen mit anschließender Prüfung.
    Ihr neues Urlaubskontingent bekommt sie per 01.09. und hat durch die vorangegangenen 2 Module mit Ende Jänner bereits ihren gesamten Jahresurlaub verbraucht.
    Nun benötigt sie aber für den 3. Teil nochmals 3 Wochen Urlaub. Ihre Chefin war bis jetzt damit einverstanden, dass dieser Urlaub bis zum neuen Urlaub im September quasi als Minustage aufscheint. Ein Teil davon eventuell auch als Minusstunden, die sie nach der Prüfung durch Überstunden ableistet.

    Gestern meinte sie nun, meine Schwester soll einer einvernehmlichen Auflösung per 15.02. mit Einstellungszusage per 26.03. (nach der Prüfung) zustimmen, da es sonst keine Möglichkeit gibt, diese 3 Wochen frei zu bekommen.

    Unbezahlter Urlaub bzw. Bildungskarenz ist keine Variante, da sie auf das Geld angewiesen ist und sie sämtliche Kurskosten selbst bezahlen muss.

    Was wäre die beste Variante für sie als DN?
    a) angestellt bleiben, normalen Monatslohn erhalten und mit dem Urlaub ins Minus gehen? Geht das überhaupt?
    b) einvernehmliche Lösung per 15.02. mit Wiedereinstellungszusage –> arbeitslos bis 25.03. –> erhält sie da Arbeitslosengeld und wieviel? Darf das Arbeitsamt wissen, dass sie den Kurs macht?
    c) unbezahlter Urlaub 20.02. – 25.03.

    Sie ist gerade sehr verzweifelt, weil sie sich jetzt neben den ganzen Prüfungsvorbereitungen auch noch mit diesen Dingen auseinandersetzen soll und darum bitte ich euch um eure Hilfe bzw. Ratschlag.

    An wen könnte ich mich sonst noch wenden? AK?

    Danke
    Petra

    #73112
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Petra!

    Aus der Sicht deiner Schwester wäre natürlich ein „Urlaubsvorgriff“ ins nächste Urlaubsjahr die beste Alternative – das Problem dabei ist, dass ihr da wahrscheinlich ihr Dienstgeber nicht mitspielt. Möglich wäre es aber allemal.

    Arbeitslosengeld (Var. 2) wird sehr problematisch sein, da sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

    Und bei Var. 3 gibt’s halt „keine Kohle“, darüber hinaus wird die Pflichtversicherung beendet mit dem letzten Tag der Beschäftigung, da der unbez. Urlaub über einen Monat hinausgeht.

    LG

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