Höherer laufender Bezug statt Erschwerniszulage

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  • #66059
    Patrizia
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen: ich habe einen neuen Klienten übernommen, welcher dem KV für das Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe unterliegt. lt. KV bekommen die Arbeitnehmer je nach Tätigkeit eine 10%, 15% oder sogar eine 20% Erschwerniszulage. Dem Arbeitgeber ist es zu „lästig“, dass seine Mitarbeiter genaue Aufzeichnungen für das erlangen einer steuerfreien Erschwerniszulage führen müssen. Aus diesem Grund bekommen die Arbeitnehmer fix 5% über den KV Lohn als laufenden Bezug bezahlt (einfach einen höheren Stundenlohn) und die Erschwerniszulage soll damit abgeholten sein. Ist dies so zulässig oder kann es dadurch im Falle einer Prüfung zu Problemen kommen?

    Freue mich von euch zu hören!

    Liebe Grüße Patrizia

    #74302
    Martin
    Teilnehmer

    Brutto = über KV. somit kein LSDB-G Problem. = Ähnlich wie bei All-in -> Deckungsprüfung.
    Nur: Wie rechnest Du den steuerfreien Teil heraus?

    #74303
    Patrizia
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    vielen lieben Dank für deine Antwort. Nach Rücksprache mit meinem Klienten wird kein steuerfreier Betrag herausgerechnet, alles wird steuerpflichtig behandelt, da für die Steuerfreiheit auch die entsprechenden Aufzeichnungen vom Dienstnehmer fehlen. Dies würde lt. Aussage von meinem Klienten zu viel Zeit in Anspruch nehmen, deshalb einfach eine pauschale „Überzahlung“.
    Mir war nur wichtig zu wissen, ob es im Falle einer GPLA Probleme geben kann, da sie Erschwerniszulage an die Dienstnehmer nicht offensichtlich ausbezahlt werden.

    LG Patrizia 🙂

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