handelsrechtl. und gewerberechtl. GF’s

Startseite Foren Personen mit besonderer Behandlung handelsrechtl. und gewerberechtl. GF’s

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • #65285
    mone238
    Teilnehmer

    Hallo liebe Kollegen!

    Ich bin hier im Forum ganz neu und seit einem halben Jahr in der Personalverrechnung (erst) tätig!

    Ich habe nun einen sehr kniffligen Fall, wo ich einfach Hilfe brauche:

    Sachverhalt ist: wir machen die PV für eine GmbH die einen gewerberechtl. GF und einen handelsrechtl. GF hat. Generell unterliegt das Gewerbe dem Bauhilfsgewerbe!

    Meine Fragen nun:
    wie ist der handelsrechtl. GF anzumelden? (ohne KU oder?)
    wie ist der gewerberechtl. GF anzumelden?
    welcher KV?
    bzw. an welchen KV orientieren?

    Müssen beide GF mit mind. 20 Wochenstunden angemeldet werden?

    Bitte peinigt mich nicht, aber ich will alles richtig machen…………..DANKE schon mal im Voraus für eure Antworten.

    PS: ich hab schon ein paar Mal sehr hilfreiche Angaben hier im Forum gefunden!!!

    #72901
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich nehme an mit Anmeldung meinst Du die Anmeldung als ASVG-pflichtigen Dienstnehmer zur Gebietskrankenkasse?

    Ist der handelsrechtliche Geschäftsführer selbst an der GmbH beteiligt? Wenn nicht, ist er ein echter ASVG-pflichtiger Dienstehmer und als solcher anzumelden (richtig, ohne KU). Wenn er an der GmbH beteiligt ist, muß man sich verschiedene Punkte ansehen, z.B. wie hoch sein Anteil ist, ob er persönlich und wirtschaftlich abhängig ist, oder ob er eine Sperrminorität hat. Davon hängt dann ab, ob er überhaupt bei der GKK angemeldet werden muß oder ob er in die gewerbliche Sozialversicherung fällt. Generell kann man sagen, daß bis bei einer Beteiligung bis 25 % ASVG-Pflicht besteht. Ab 50 % besteht keine ASVG-Pflicht. Beträgt der Anteil mehr als 25 % und weniger als 50 %, liegt nur dann ASVG-Pflicht vor, wenn der GF keine Sperrminorität hat sowie persönlich und wirtschaftlich abhängig ist. Eine Mindeststundenzahl gibt es nicht, die muß zwischen GmbH und GF vereinbart werden. Die handelsrechtlichen Geschäftsführer sind oft vom Anwendungsbereich der Kollektivverträge ausgenommen.

    Gewerberechtlicher Geschäftsführer bei einer GmbH kann entweder ein handelsrechtlicher Geschäftsführer sein, dann gilt für die ASVG-Pflicht das oben gesagte. Oder der gewerberechtliche Geschäftsführer ist ein ASVG-pflichtiger Dienstnehmer mit mindestens 20 Wochenstunden, der dann wie jeder andere Dienstnehmer dem KV unterliegt und entsprechend der tatsächlich von ihm im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit in die auf ihn zutreffende Lohn-/Verwendungsgruppe im Arbeiter-KV oder im Angestellten-KV einzustufen ist.

    LG
    Mathias

    #72902
    mone238
    Teilnehmer

    Hallo Mathias!

    Danke schon mal für deine Infos!

    Ja genau, mit Anmeldung hab ich die Anmeldung zur GKK gemeint!

    Das heißt also, der gewerberechtliche GF kann sowohl als Arbeiter oder auch als Angestellter angemeldet werden??! dann aber mit KU, oder?

    Würdest du in diesem Fall für den gewerberechtlichen GF den KV für Arb. im Bauhilfsgewerbe anwenden?

    Ich war immer der Meinung, ein GF kann „nur“ ein Angestellter sein!??!

    Danke trotzdem schon mal!

    LG Simone

Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.