Gleitzeit und Überstundenpauschale

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  • #65195
    baktakor
    Teilnehmer

    Schönen guten Tag!

    Ich habe ein Frage zum Thema Gleitzeit und Überstundenpauschale. Bei uns in der Firma gibt es grundsätzlich ein Gleitzeitsystem, welches nach einem Durchrechnungszeitraum von 365 Tagen mit Ende September erlaubt ein GZ-Guthaben von 38,5 Stunden in die nächste Periode zu übertragen. Desweiteren werden neue Verträge mit einer Klausel abgeschlossen, dass bis zu 10 Überstunden pauschal im Gehalt abgegolten sind.

    Diese Überstunden werden monatlich abgezogen und zwar vor Berechnung der GZ-Saldi. D. h. hat man in einem Monat eine Mehrzeit von +7 Stunden, so erhöht sich der GZ-Saldo in diesem Monat nicht, weil alles durch die Pauschale vorher ‚gefressen‘ wird.

    Das Unternehmen argumentiert, dass es gesetzlich nicht geregelt ist was vorher zieht und sie das dürfen. Ich hätte aber eher gesehen, dass Überstunden lt. AZG über die Normalarbeitszeit definiert sind und die Gleitzeit ebenfalls die Normalarbeitszeit definiert. D. h. ich hätte das so verstanden, dass das Pauschale erst nach GZ ziehen darf und nur jene Stunden für die Pauschale relevant werden, die die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschreiten.

    Gibt es hier klare Grundsätze wie so etwas handzuhaben ist?

    #72690
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Meines Erachtens baut sich zuerst das „Gleitzeit-Plus“ auf und erst nachdem die maximale Übertragungsmöglichkeit überschritten wird (eine Ausnahme wäre dann gegeben, wenn die max. tägliche NAZ, die 9 oder 10 Stunden betragen kann, überschritten wird), handelt es sich um Überstunden.
    Beobachtungszeitraum ist in deinem Fall dann das Jahr und nicht der Monat.

    Also wäre ich mit der bisherigen Vorgangsweise nicht einverstanden.
    „Wissenschaftlich“ nachweisen kann ich es aber nicht, dass diese Vorgangsweise „falsch“ wäre.

    LG

    #72806
    Gaby
    Teilnehmer

    Ich möchte dazu anmerken, da wir in unserem Betrieb genau den gleichen Fall haben, dass in den 10 Überstunden der Zuschlag enthalten ist. Dass also 6.40 Stunden im Monat, bzw. 3.20 Überstundenzuschläge mit dem Gehalt abgegolten sind.
    Bei uns werden zuerst die angeordneten Stunden, bzw. die Stunden über Maximalarbeitszeit (bei uns 10) von der Pauschale abgezogen, und der Rest, so vorhanden, ist dann noch GZ Guthaben.
    lg
    Gaby

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