Schönen guten Tag!
Ich habe ein Frage zum Thema Gleitzeit und Überstundenpauschale. Bei uns in der Firma gibt es grundsätzlich ein Gleitzeitsystem, welches nach einem Durchrechnungszeitraum von 365 Tagen mit Ende September erlaubt ein GZ-Guthaben von 38,5 Stunden in die nächste Periode zu übertragen. Desweiteren werden neue Verträge mit einer Klausel abgeschlossen, dass bis zu 10 Überstunden pauschal im Gehalt abgegolten sind.
Diese Überstunden werden monatlich abgezogen und zwar vor Berechnung der GZ-Saldi. D. h. hat man in einem Monat eine Mehrzeit von +7 Stunden, so erhöht sich der GZ-Saldo in diesem Monat nicht, weil alles durch die Pauschale vorher ‚gefressen‘ wird.
Das Unternehmen argumentiert, dass es gesetzlich nicht geregelt ist was vorher zieht und sie das dürfen. Ich hätte aber eher gesehen, dass Überstunden lt. AZG über die Normalarbeitszeit definiert sind und die Gleitzeit ebenfalls die Normalarbeitszeit definiert. D. h. ich hätte das so verstanden, dass das Pauschale erst nach GZ ziehen darf und nur jene Stunden für die Pauschale relevant werden, die die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit überschreiten.
Gibt es hier klare Grundsätze wie so etwas handzuhaben ist?