Gewerberechtl.Geschäftsführer – Arbeitszeitgesetz?

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  • #63043
    pmstich
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ich habe einen gewerberechtl. Geschäftsführer auf 20 h / Woche angemeldet. Nun hat dieser paralell dazu ein 40h/Wo.-Dienstverhältnis bei einer anderen Firma begonnen.

    Soweit ich weiss, darf soetwas ja gar nicht sein, denn man darf insgesamt, egal wieviele DV, nicht mehr als 40 h / Woche angemeldet sein.

    Weiss wer, was passieren kann? Welche Folgen soetwas hat?

    Ich bin über jede Stellungsnahme dankbar.
    Danke.
    lg
    Petra

    #67808
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Petra!

    Es liegt tatsächlich eine Verletzung im Sinne des § 2/(2) AZG vor.
    Erwähnt soll auch noch werden, dass die Überschreitung der Höchstgrenze die Nichtigkeit bzw. Teilnichtigkeit jenes Arbeitsverhältnisses bewirkt, bei dem die Arbeitszeit überschritten wird (OGH 9 ObA 75/95).

    Schau dir bitte die Strafbestimmungen im § 28 AZG an. Da findest du den Strafrahmen.

    Schöne Grüße

    #67820
    pmstich
    Teilnehmer

    Lieber Roland!

    Herzlichen Dank. Habe mir die Sachen aus dem Kodex rausgesucht. Du hast mir sehr geholfen. Danke.

    lg
    Petra

    #67832
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Petra!

    Nichts zu danken – sehr gerne geschehen.

    Schöne Grüße

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