Gesetzl. und freiw. Abfertigung – Elternteilzeit

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren von Roland.
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  • #65407
    gzsak
    Teilnehmer

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Berechnung der Abfertigung bei einer Mitarbeitern in Teilzeit laut MSchG.

    Das DV wird einvernehmlich per 31.03.2012 gelöst.
    Abfertigungsanspruch: 21 Dienstjahre = 9 Monate

    Zur Berechnung der gesetzlichen Abfertigung gehe ich von der früheren Normalarbeitzeit aus, dh ich rechne das Vollzeitgehalt und auch den variablen Bonus auf Basis Vollzeit um.
    Darüber hinaus bekommt sie eine freiwillige Abfertigung.
    Wie ist das bei der Viertel-Berechnung? Hier wird ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate genommen und nicht ausgehen von der früheren Normalarbeitszeit?

    Danke
    Gabi

    #73190
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gabi!

    Nachfolgend ein Auszug aus der RZ 1088 LSt-RL:

    Hat das Dienstverhältnis länger als zwölf Monate gedauert und sind innerhalb der letzten zwölf Monate zB infolge Präsenzdienst,
    Ausbildungsdienst bei Frauen, Krankheit, Altersteilzeit, Mutterschutz oder Karenzurlaub geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind.

    Leider findet sich in dieser Aufzählung nicht die Elternteilzeit.
    Es würde aber einiges dafür sprechen, wie in der RL beschrieben vorzugehen.
    Vorsichtshalber würde ich aber eine schriftliche Anfrage ans FA richten.

    LG

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