Folgender Sachverhalt, der zur Lösung anstünde:
Gastronomiebetrieb will eine Mitarbeiterin als Geringfügig Beschäftigte ( ca. 20 Std. / monatlich) einstellen. Tätigkeitsort Österreich – Wohnsitz der Dienstnehmerin Deutschland – Dienstnehmerin geht einer Vollzeitarbeit in Deutschland nach.
Frage:
– Kann die Beschäftigte ganz „normal“ bei der GKK angemeldet werden?
– Braucht die Dienstnehmerin eine Grengängerbescheinigung von ihrem Wohnsitzfinanzamt? Anm.: Sie bezahlt bereits Lohnsteuer für Ihre Vollzeitarbeit in Deutschland
– Muss dier Gastronomiebetrieb oder die Dienstnehmerin noch etwas beachten?
Wäre für eine Tipp dankbar, falls jemand einen ähnlichen Fall bereits in Bearbeitung hatte.
mfg
Bernhard