gerechtfertigte fristlose Entlassung

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    Beiträge
  • #64067
    Schneider
    Mitglied

    Liebes Team,

    ich hätte eine DRINGENDE Frage:

    Ein Mitarbeiter der eine gerechtfertigte fristlose Entlassung bekommt hat keinen Abfertigunganspruch, oder?
    Nur Anspruch auf Urlaubsersatzleistung, Auszahlung der Überstunden, Sonderzahlungen?

    Danke!!!!!

    #70012
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Schneider!

    Es gibt nur einen Fall, dass auch bei der gerechtfertigten fristlosen Entlassung ein Abfertigungsanspruch entsteht:
    Wenn nämlich der Arbeitnehmer dienstunfähig wird, z.B. wegen einer Krankheit (Beispiel Bäcker – Mehlallergie), weil ja hier der AN eigentlich „nichts dafür“ kann, somit eine „unverschuldete“ Entlassung.

    Ansonsten allerdings kein Abfertigungsanspruch!

    Anspruch auf Urlaubsersatzleistung und lfd. Bezug ist gegeben, ob eine Sonderzahlung zusteht oder nicht, bestimmt der KV!

    LG

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