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- Dieses Thema hat 8 Antworten sowie 6 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 12 Jahren, 4 Monaten von Katrinchen00 aktualisiert.
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26. Januar 2009 um 15:19 Uhr #64112pv123Teilnehmer
hallo,
ich habe heute eine exekution (für unterhalt) bekommen, bei der ich nicht so ganz durchblicke:
ich habe einmal eine kapitalforderung, dann noch den laufenden unterhalt und bezüglich der gerichtsgebühren (antragskosten???) die anweisung diese direkt an das bezirksgericht zu zahlen und zwar im rang vor der zuvor erwähnten forderung.
meine frage(n): muss ich für kapitalforderung, laufenden unterhalt und gerichtsgebühren je eine exekutionsberechnung machen? was ist höher im rang, kapitalforderung oder laufender unterhalt?
der dienstnehmer hat einen bezug unter dem existensminimum.
ich mache die exekutionen übers programm (bmd) vielleicht hat jemand eine kurze anleitung für mich, hatte bis jetzt nur „normale“ exekutionen.
danke schon mal
lg pv123
30. Januar 2009 um 10:08 Uhr #70141pv123Teilnehmerhat keiner mit exekutionen zu tun?
3. Februar 2009 um 17:54 Uhr #70150GismoTeilnehmerHallo pv123,
Eventuell hilft dir dies weiter:
http://www.justiz.gv.at/_cms_upload/_docs/Drittschuldner_Informationsbroschuere_2009.pdf
LG
Gismo9. Februar 2009 um 13:03 Uhr #70167StephanieSMitgliedhallo pv123!
ich hatte einmal den gleichen fall.
habe zuerst die gerichtskosten in abzug gebracht und an das gericht überwiesen.
der laufende unterhalt hat vorrang. sollte noch ein pfändbarer betrag übrig bleiben, wird von diesem sukzessiv der rückstand bezahlt.
leider arbeite ich nicht mit bmd, daher kann ich dir bei der eingabe nicht weiterhelfen.13. Februar 2009 um 10:53 Uhr #70198pv123Teilnehmerdanke, damit ist mir schon geholfen.
lg pv123
31. Juli 2012 um 11:10 Uhr #73280HomarTeilnehmerHallo ich habe eine frage unzwar ich habe eine gehaltsexekution bei einem gehalt von ca. 1150 € netto (dienstverhältnis 35h) mir wird ca. 150-200 euro abgezogen. jetzt ändere ich mein dienstverhältnis bei der derzeitigen firma auf 15h das wären dann ca 413 € netto und beginne mit einem anderen job 25h undzwar 850 € netto.. das heisst zusammen ca. 1263 € netto.. wie wird mir das geld aber jetzt abgezogen? von beiden etwas oder von dem unternehmen das mir mehr auszahlt? und wird das bei einem neueintritt in eine neue firma gleich beim 1. monat bemerkt, dass ich ein exekutionsverfahren laufen habe?
24. August 2012 um 10:29 Uhr #73291Katrinchen00TeilnehmerHallo,
ich bräuchte BITTE dringend Hilfe!!! Habe seit kurzem einige Teile der Gehaltsabrechnung übernommen und heute zum ersten mal eine Unterhaltsexekution (BH-Jugendwohlfahrt) für eine Mitarbeiterin bekommen. „Normale Exekutionen“ sind mir klar, wie diese zu berechnen sind, nur hier blicke ich nicht ganz durch. In der Exekution ist angeführt die Kapitalforderung und ab dem nächsten Monat der laufende Unterhalt. 😥
Mitarbeiterin hat keine Kinder, keine anderen Exekutionen.
Muss ich auch wenn in diesem Monat keine Sonderzahlung bezahlt wird, diese berücksichtigen? Ist die Tabelle 1am oder die 2am zu vewenden? Habe gelesen, dass in so einem Fall der Dienstnehmerin nur 75% vom unpfändbaren Freibetrag verbleiben, ist das richtig?
Lg Katrinchen00
27. August 2012 um 9:57 Uhr #73295pfefferlTeilnehmerHallo,
bei Unterhaltsexekutionen und einem grundsätzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen (das ist der Normalfall bei Menschen in Beschäftigung bzw. Pension) ist die Tabelle 2am die Richtige.
Die Werte der Tabelle 2am sind jeweils 75% der Werte der Tabelle 1am.lg Ludwig
http://www.drittschuldner.at
http://www.schuldnerberatung-wien.at27. August 2012 um 12:20 Uhr #73296Katrinchen00TeilnehmerVIELEN DANK für die Antwort!!! : )
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