Gehalt für Austrittstag

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  • #64829
    martina
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    bei folgender Endabrechnung weiß ich nicht recht weiter:
    Eine Angestellte hat an einem Montag früh noch vor Arbeitsaufnahme selbst gekündigt, es wurde mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss.
    Der Arbeitgeber möchte nun kein Entgelt für den Austrittstag ( und am besten das Wochenende davor) bezahlen, weil keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
    Ich denke jedoch, dass das Wochenende jedenfalls zu bezahlen ist, und eigentlich auch der Austrittstag.
    Kennt jemand von euch ein Urteil / Gesetzesstelle nach der ein Austrittstag ohne Arbeitsleistung nicht zu bezahlen wäre???

    Danke schon mal für Eure Ideen!
    LG
    Martina

    #71815
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Martina!

    Das Nicht-bezahlen der nichtgeleisteten Stunden am Austrittstag könnte man dem §1155 ABGB entnehmen:

    Wenn die nichtgeleisteten Stunden der Sphäre des Dienstgeber zuzuordnen sind = bezahlen
    …. dem Dienstnehmer zuzuordnen sein = nicht bezahlen.

    Deshalb: Wie sieht man den Austrittstag?
    Als Austritt in der Früh mit anschließender Dienstfreistellung?

    Da ich kein Judikat in Deinem Fall kenne, muß ich Dir die Antwort schuldig bleiben.

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