Gefahrenzulage bei praktischen Ärzten

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  • #64995
    Carmen
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    folgendes Problem beschäftigt mich:
    Bei Angestellten von praktischen Ärzten soll eine Gefahrenzulage ausbezahlt werden. KAnn mir jemand sagen ob diese Gefahrenzulage steuerfrei zu behandeln ist? Gibt es dazu vielleicht schon Judikate oder ähnliches. Im Kollektivvertrag für Zahnärzte ist diese Zulage steuerfrei. KAnn man bei praktischen Ärzten vielleicht damit argumentieren, dass die Angestellten ja einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind?

    Bitte um Hilfe, CarmenCarmen

    #72163
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Carmen!

    Sehr schwer zu sagen – wenn es sich z.B. um eine „Röntgenassistentin“ handeln sollte, könnte man ohne Zweifel die Gefahrenzulage steuerfrei abrechnen.
    Wenn es sich eher um eine „allgemeine Gefahr“ handelt, wie z.B. die Möglichkeit, sich bei PatientInnen anstecken zu können, dann sehe ich leider absolute Pflichtigkeit (ist dann keine „außerordentliche“ Gefahr im Vergleich zu den üblichen Arbeitsbedingungen).

    LG

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