gearbeiteter Urlaub

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    Beiträge
  • #64741
    g.dou
    Teilnehmer

    Sehr geehrte Forenteilnemer,

    folgende Frage hat sich bei uns im Betrieb aufgetan:

    Unser Zeiterfassungsprogramm gibt die Möglichkeit vor, Urlaubstage als „gearbeiteter Urlaub“ einzugeben, um z.B. Minusstunden auszugleichen.

    Diese Möglichkeit wird auch immer wieder einmal von den MitarbeiterInnen in Anspruch genommen.

    Nun ist die Frage nach der Rechtsgrundlage dieser Vorgehensweise aufgetaucht.

    Ist es prinzipiell möglich Minusstunden mit Urlaub auszugleichen?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Gabriele

    #71533
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Gabriele!

    Hier muss zuerst die Frage gestellt werden, warum es zu den Minusstunden gekommen ist:
    – Wenn es in der Spähre des Dienstgebers gelegen ist, z.B. DN hat alle Dienstpläne eingehalten, und es kam per Saldo trotzdem zu Minusstunden, ist diese Vorgangsweise ganz sicher unzulässig.
    – Wenn es aber in der Sphäre des DN gelegen ist, z.B. geringere Arbeitszeiten als die Soll-Arbeitszeit bei Gleitzeit, dann kann ich mir vorstellen, dass diese Regelung hält (wobei es dafür meines Wissens keine gesetzliche Regelung gibt). Dies deshalb, weil ja auch bei Austritt ein Gehaltsabzug bei der „Endabrechnung“ über die Minusstunden möglich ist.
    Ich würde aber dennoch die Minusstunden fortschreiben und daher den Urlaub nicht „umwandeln“ (ist mE „sicherer“).

    Siehe dazu auch ein Beitrag aus PV-Info Mai 2009, 27.

    LG

    #71563
    Sekretaer
    Mitglied

    Lieber Forenteilnehmer!

    Einarbeiten von Minusstunden im Urlaub, ich wäre nur gespannt wann euch das Arbeitsinspektorat einmal auf die Finger klopft und dem DG eine saftige Strafe verhängt. Arbeiten im Urlaub beim gleichen Dienstgeber ist absolut verboten. Die HR soll sich doch bitte mal das AZG durchlesen, für was es eine Urlaubsanspruch gibt, ganz sicher nicht für Minusstunden abbauen.

    LG

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