freiwillige Abfertigung für Dienstnehmer "Abfertigung neu"

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  • #63950
    Ulrike1
    Mitglied

    Ich benötige dringend Hilfe für folgenden Fall:
    Mitarbeiterin Ersteintritt: 20.3.2006
    Wiedereintritt nach Mutterschutz bzw. Karenz: 11.2.2008 / 20h/Wo – keine Elternteilzeit vereinbart
    Dienstnehmerin tritt nun zum 31.102008 aus und erhält eine freiwillige Abfertigung iHv 5 ME.

    sehe ich folgende Sachverhalte richtig – bitte ggf. um Korrektur!!!!!!!!!

    – Freiwillige Abfertigung (auch wenn MVK Anspruch) aus SV-Sicht immer beitragsfrei?
    – Lohnsteuer § 67(10) nach Tarif?
    – DB/DZ/KommSt. frei?
    – Aufgrund der Höhe des Bezuges (20h/Wo) fällt im Zuge der monatlichen Abrechnung keine Lohnsteuer an. Wenn nun die freiwillige Abfertigung in diesem Fall wirklich nach Tarif zu versteuern ist (zum Zeitpunkt der Auszahlung) – fällt nun für den DN eine beträchtliche Summe an Lohnsteuer an. Ist das korrekt?

    Besten Dank für eine rasche Hilfestellung!!
    Ulrike

    #69730
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Freiwillige Abfertigung auch bei „Abfertigung neu“ immer beitragsfrei.
    Die Begünstigung im Steuerrecht nach § 67/(6) ist nach Rechtsansicht der Finanz leider nicht anwendbar, daher tatsächlich § 67/(10) (auch wenn es hier gewichtige Gegenmeinungen, was die Viertelregelung betrifft, gibt).
    DB/DZ/Kommunalsteuer: Pflichtig nach Rechtsansicht der Finanz, obwohl ich persönlich schon Chancen sehe, dass auch eine frewillige Abf. in BVK-Zeiten begünstigt abgerechnet werden kann.

    Abschließend ein Tipp für die AN: Sie soll auf alle Fälle eine AN-Veranlagung machen, da sollte ein Teil der LSt auf alle Fälle rückerstattet werden.

    LG

    #69739
    Ulrike1
    Mitglied

    Lieber Roland,

    besten Dank für die rasche Hilfestellung! Hat mir sehr weitergeholfen.
    Danke auch für den Hinweis mit der Veranlagung.

    Schönen Tag noch
    lg Ulrike

    #69743
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ulrike!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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