freiwillige Abfertigung + außergerichtlicher Vgl/ElternTZ

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  • #64080
    Ute
    Mitglied

    Hallo,

    Ich bin Dienstnehmerin und wollte nach Karenz in Elternteilzeit zurück in mein Unternehmen.
    Mein Arbeitgeber wollte mich dann nach anfänglicher Einigung doch nicht in Elternteilzeit beschäftigen und wir hatten einen Termin zum prätorischen Vergleich beim Arbeits- und Sozialgericht.
    Dieser wurde verschoben, da mir mein Arbeitgeber eine freiwillige Abfertigung anbot und ich bevor es weiter um das Thema Elternteilzeit ging darüber nachdenken wollte.

    Dieses Angebot nahm ich an.
    Laut Info der Arbeiterkammer und auch der GKK – die das Abfertigungsangebot gesehen hatte und den Sachverhalt geschildert bekam – ist so eine Zahlung sozialversicherungsfrei und begründet keine Verlängerung der Pflichtversicherung.
    Nun aber rechnete mein Arbeitgeber soz.vers.pflichtig ab und weigert sich das zu ändern.

    Was kann ich tun?
    Das ist enorm wichtig, da ich wieder schwanger bin, jetzt also keine neue Beschäftigung suchen werden und mich aber auch nicht arbeitslos melden kann bzw. kein Anrecht auf ALG habe und durch die lange Weiterversicherung auch noch um das Wochengeld umfalle.

    Bitte um rasche Info oder ähnliche Vergleichsfälle.
    Habe nun schon so viel recherchiert und finde auch dass es sozvers.frei ist.
    Danke
    Ute

    #70031
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ute!

    Am besten ist, nochmals zur GKK zu gehen – einen anderen Tipp wirst du wahrscheinlich in diesem Forum nicht bekommen.

    LG

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